ANHANG VO (EU) 2011/666

ABGELEHNTE GESUNDHEITSBEZOGENE ANGABEN

Antrag — Einschlägige Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 Nährstoff, Substanz, Lebensmittel oder Lebensmittelkategorie Angabe Referenznummer der EFSA-Stellungnahme
Artikel 13 Absatz 5: gesundheitsbezogene Angabe, die auf neuen wissenschaftlichen Nachweisen beruht und/oder einen Antrag auf den Schutz geschützter Daten enthält Synbio Synbio persists in the intestinal tract and favours the natural regularity contributing to maintain and improve human intestinal well-being (Synbio verbleibt im Darmtrakt und fördert die natürliche Regelmäßigkeit der Darmtätigkeit und trägt so zum Erhalt und zur Verbesserung der Darmgesundheit bei“) Q-2009-00889
Artikel 13 Absatz 5: gesundheitsbezogene Angabe, die auf neuen wissenschaftlichen Nachweisen beruht und/oder einen Antrag auf den Schutz geschützter Daten enthält Silymarin BIO-C® „Suggested for improving the physiological production of breast milk during breast feeding” ( „Angeraten zur Verbesserung der physiologischen Produktion von Muttermilch beim Stillen” ) Q-2009-00957

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.