Artikel 10 VO (EU) 2011/691

Bericht und Überprüfung

Bis 31. Dezember 2013 und danach alle drei Jahre legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über die Durchführung dieser Verordnung vor. In diesem Bericht bewertet sie insbesondere die Qualität der übermittelten Daten, die Methoden der Datenerhebung, den Verwaltungsaufwand für Mitgliedstaaten und Befragte sowie Machbarkeit und Effektivität dieser Statistiken.

Dem Bericht werden unter Berücksichtigung der Ergebnisse gemäß Artikel 4 Absatz 2 gegebenenfalls Vorschläge beigefügt,

die die Einführung neuer Module für umweltökonomische Gesamtrechnungen betreffen, zum Beispiel (quantitative und qualitative) Wassergesamtrechnungen, Ausgabenrechnungen für Ressourcenbewirtschaftung, potenziell umweltschädliche Subventionen oder Fördermaßnahmen sowie Abfallgesamtrechnungen;

die der weiteren Verbesserung der Datenqualität und der Methoden der Datenerhebung und somit der verbesserten Erfassung und Vergleichbarkeit der Daten und der Verringerung des Verwaltungsaufwands für Unternehmen und die Verwaltung dienen.

Bis 31. Dezember 2024 und danach zumindest alle zwei Jahre veröffentlicht die Kommission (Eurostat) eine digitale Publikation, die Daten und Statistiken über Klimaschutz, einschließlich Investitionen, enthält, die aus relevanten Daten der Module für die umweltökonomischen Gesamtrechnungen und, sofern zutreffend, aus anderen Datenquellen zusammengestellt werden.

Die Kommission erlässt gemäß Artikel 9 delegierte Rechtsakte, um Anhang V Abschnitt 3 soweit erforderlich zur Aufnahme von Merkmalen in Bezug auf andere Investitionen in den Klimaschutz zu ändern. Die Daten, die in der in Absatz 3 genannten digitalen Publikation enthalten sind, enthalten eine Aufschlüsselung dieser Daten nach Mitgliedstaat, einschließlich in Bezug auf Investitionen, und decken alle Wirtschaftsbereiche und -tätigkeiten ab.

Bis zum 27. Dezember 2026 bewertet die Kommission die Qualität der verfügbaren Daten über Energiesubventionen, einschließlich Subventionen für fossile Brennstoffe, über die Anpassung an den Klimawandel und über Wasser und legt dem Europäischen Parlament und dem Rat gegebenenfalls einen Gesetzgebungsvorschlag zur Einführung neuer Module für umweltökonomische Gesamtrechnungen für Energiesubventionen, einschließlich Subventionen für fossile Brennstoffe, für die Anpassung an den Klimawandel, einschließlich der damit einhergehenden Ausgaben, und für Wassergesamtrechnungen vor.

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