Artikel 1 VO (EU) 2011/692

Gegenstand

Mit dieser Verordnung wird ein gemeinsamer Rahmen für die systematische Entwicklung, Erstellung und Verbreitung der europäischen Tourismusstatistik geschaffen.

Zu diesem Zweck sorgen die Mitgliedstaaten für die Erhebung, Aufbereitung, Verarbeitung und Übermittlung harmonisierter Statistiken über das touristische Angebot und die touristische Nachfrage.

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