Präambel VO (EU) 2011/737

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1217/2009 des Rates vom 30. November 2009 zur Bildung eines Informationsnetzes landwirtschaftlicher Buchführungen über die Einkommenslage und die betriebswirtschaftlichen Verhältnisse landwirtschaftlicher Betriebe in der Europäischen Gemeinschaft(1), insbesondere auf Artikel 3,

auf Antrag Frankreichs und Ungarns,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)
Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1217/2009 enthält das Verzeichnis der Gebiete im Sinne von Artikel 2 Buchstabe d der genannten Verordnung.
(2)
Gemäß dem genannten Anhang ist Frankreich in 22 Gebiete unterteilt. Für die Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 1217/2009 hat Frankreich beantragt, Guadeloupe, Martinique und La Réunion dem Gebietsverzeichnis hinzuzufügen.
(3)
Gemäß dem genannten Anhang ist Ungarn in sieben Gebiete unterteilt. Für die Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 1217/2009 hat Ungarn beantragt, die Zahl der Gebiete zu verringern und die Gebiete Közép-Dunántúl, Nyugat-Dunántúl und Dél-Dunántúl zum Gebiet Dunántúl sowie die Gebiete Közép-Magyarország, Észak-Alföld und Dél-Alföld zum Gebiet Alföld zusammenzufassen.
(4)
Die Verordnung (EG) Nr. 1217/2009 ist daher entsprechend zu ändern.
(5)
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Gemeinschaftsausschusses des Informationsnetzes landwirtschaftlicher Buchführungen —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Fußnote(n):

(1)

ABl. L 328 vom 15.12.2009, S. 27.

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