Artikel 1 VO (EU) 2011/740
Genehmigung des Wirkstoffs
Der in Anhang I beschriebene Wirkstoff Bispyribac wird unter den in diesem Anhang aufgeführten Bedingungen genehmigt.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.