Präambel VO (EU) 2011/754

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 215 Absatz 2,

gestützt auf den Beschluss 2011/487/GASP vom 1. August 2011 zur Änderung des Gemeinsamen Standpunkts 2002/402/GASP des Rates betreffend restriktive Maßnahmen gegen Osama bin Laden, Mitglieder der Al-Qaida-Organisation und die Taliban sowie andere mit ihnen verbündete Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen(1), angenommen gemäß Titel V Kapitel 2 des Vertrags über die der Europäischen Union,

gestützt auf den gemeinsamen Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und der Europäischen Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)
Am 27. Mai 2002 nahm der Rat den Gemeinsamen Standpunkt 2002/402/GASP(2) und die Verordnung (EG) Nr. 881/2002(3) an.
(2)
Am 17. Juni 2011 nahm der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen auf der Grundlage von Kapitel VII der Charta der Vereinten Nationen die Resolution 1989 (2011) zu den Bedrohungen des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit durch terroristische Handlungen an.
(3)
Am 1. August 2011 nahm der Rat den Beschluss 2011/487/GASP an.
(4)
Die Verordnung (EG) Nr. 881/2002 sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Fußnote(n):

(1)

Siehe Seite 73 dieses Amtsblatts.

(2)

ABl. L 139 vom 29.5.2002, S. 4.

(3)

ABl. L 139 vom 29.5.2002, S. 9.

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