ANHANG VO (EU) 2011/757
Warenbezeichnung |
Einreihung (KN-Code) |
Begründung |
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Schuhe, nicht den Knöchel bedeckend, mit einer Länge der Innensohle von mehr als 24 cm, bei denen nicht zu erkennen ist, ob es sich um Herren- oder Damenschuhe handelt. Die Laufsohle besteht aus Kautschuk und die Zwischensohle aus Polymeren niedriger Dichte. Das Oberteil besteht aus Spinnstoff-, Leder- und Kunststoffteilen. Die gesamte Außenfläche des Oberteils ist mit Ausnahme eines weißen Stücks Spinnstoff (Filz) [2(*)] an der Ferse des Schuhs (siehe Abbildung Nr. 655 B) mit grauem Spinnstoff überzogen. Dieser weiße Spinnstoff ist mit mehreren grauen Lederteilen versehen. Er ist vollständig von einem Teil an der Ferse [C(*)] und teilweise von zwei Teilen entlang beider Seiten des Schuhs [D(*)] sowie zwei um den Spann geschwungenen Teilen [B(*)] (siehe Abbildung Nr. 655 C) überzogen. Am hinteren Ende der Ferse ist dieser weiße Spinnstoff mit einem schwarzen undurchlässigen Spinnstoff und einem darauf aufgenähten dunkelgrauen Kunststoffteil [b(*)] besetzt (siehe Abbildung Nr. 655 C). Der schwarze Spinnstoff ist durch kleine Öffnungen im Kunststoffteil sichtbar. Die genannten grauen Spinnstoffteile sind miteinander vernäht und mit der Sohle verbunden. An einer Seite des Schuhs sind zwei Teile des grauen Spinnstoffs durch eine Zickzackstichnaht zusammengenäht, die durch eine beidseitige Steppnaht ergänzt wird (siehe Abbildung Nr. 655 D). Mit den gleichen Steppnähten ist ein Spinnstoffstreifen unterhalb der zwei Spinnstoffstücke angebracht, der zur Verstärkung der zusammengenähten Teile dient. An der Vorderkappe des Schuhs bedeckt ein graues Kunststoffteil [a(*)] den unterliegenden grauen Spinnstoff. An beiden Seiten des Schuhs sind graue Lederteile [A(*)] angebracht, die am Spinnstoff befestigt sind. Auf dem Leder bzw. dem grauen Spinnstoff wurden zudem vier senkrecht verlaufende Spinnstoffstreifen [1(*)] angebracht (siehe Abbildungen Nr. 655 A und 655 D). Außerdem befindet sich an der Ferse des Schuhs ein Spinnstoffstreifen in Form einer Schlaufe. (Trainingsschuh) (Siehe Abbildungen Nr. 655 A, 655 B, 655 C und 655 D)(**) |
64041100 |
Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 4 a und b zu Kapitel 64 der Kombinierten Nomenklatur, Zusätzliche Anmerkung 1 zu Kapitel 64 sowie dem Wortlaut der KN-Codes 6404 und 64041100. Bei der Bestimmung der stofflichen Beschaffenheit des Oberteils im Sinne der Anmerkung 4 a zu Kapitel 64 ist das graue an der Vorderkappe des Schuhs befindliche Kunststoffteil [a(*)] außer Betracht zu lassen, da es die Zehen schützt, indem es den unterliegenden grauen Spinnstoff zusätzlich verstärkt. Ebenso sind die vier vertikal verlaufenden Spinnstoffstreifen [1(*)] auf beiden Seiten des Schuhs außer Betracht zu lassen, da sie die Seiten des Schuhs verstärken. Außer Betracht zu lassen ist auch die Spinnstoffschlaufe an der Ferse des Schuhs, da es sich um ein Zubehörteil handelt, das das Anziehen der Schuhe erleichtert. Die auf dem grauen Spinnstoff an beiden Seiten des Schuhs angebrachten grauen Lederteile [A(*)] sind auch außer Betracht zu lassen, da sie ebenfalls der Verstärkung der Seiten des Schuhs dienen. Auch der weiße Spinnstoff [2(*)] kann für die stoffliche Beschaffenheit des Oberteils nicht ausschlaggebend sein, da es sich nicht einmal teilweise an der Außenfläche des Schuhs befindet (siehe Erläuterungen zu Kapitel 64 der Kombinierten Nomenklatur, Allgemeines, Absatz 1 Buchstabe a, zweiter Absatz erster Satz). Die grauen Lederteile [B, C, D(*)], die vollständig oder teilweise den weißen Spinnstoff bedecken [2(*)] (siehe Abbildungen Nr. 655 B und Nr. 655 C) kommen jedoch zur Bestimmung der stofflichen Beschaffenheit des Oberteils in Frage, da sich deren Oberfläche vollständig oder teilweise an der Außenfläche des Schuhs befindet und es sich weder um ein Zubehör noch um eine Verstärkung handelt. Der schwarze undurchlässige Spinnstoff unter dem dunkelgrauen Kunststoff an der Ferse des Schuhs [b(*)] kommt zur Bestimmung der stofflichen Beschaffenheit des Oberteils nicht in Frage, da es sich lediglich um einen Einsatz handelt, der verhindern soll, dass Wasser durch die Öffnungen des Kunststoffteils dringt. Daher kommt auch das dunkelgraue Kunststoffteil an der Ferse des Schuhs zur Bestimmung der stofflichen Beschaffenheit des Oberteils im Sinne von Anmerkung 4 a zu Kapitel 64 in Betracht. Die grauen Spinnstoffteile kommen zur Bestimmung der stofflichen Beschaffenheit des Oberteils im Sinne von Anmerkung 4 a zu Kapitel 64 in Betracht, da sie sowohl miteinander als auch mit den anderen zur Bestimmung der stofflichen Beschaffenheit geeigneten Materialien des Oberteils [B, C, D, b(*)] in einer dauerhaften Art des Zusammenfügens (siehe Erläuterungen zu Kapitel 64 der Kombinierten Nomenklatur, Allgemeines, Absatz 1 Buchstabe a, zweiter Absatz letzter Satz und Absatz 1 Buchstabe c, zweiter Absatz letzter Satz) verbunden sind. Zudem weisen die oben genannte Materialien des Oberteils [B, C, D, b(*) und die grauen Spinnstoffteile] (siehe Abbildung Nr. 655 C) Merkmale eines Oberteils auf, d. h. sie geben dem Fuß genügend Halt, um dem Benutzer das Laufen in den Schuhen zu ermöglichen (siehe Zusätzliche Anmerkung 1 zu Kapitel 64, erster Absatz zweiter Satz). Nach dem Entfernen der oben genannten Verstärkungs- und Zubehörteile (siehe Abbildung Nr. 655 C) machen die grauen Spinnstoffteile einen größeren Teil der Außenfläche aus als die anderen Stoffe [B, C, D, b(*)], die zuvor zur Bestimmung der stofflichen Beschaffenheit des Oberteils in Betracht kamen. Daher kann davon ausgegangen werden, dass die Schuhe über ein Oberteil aus Spinnstoff im Sinne von Anmerkung 4 a zu Kapitel 64 verfügen. Der Teil der Sohle, der entsprechend Anmerkung 4 b zu Kapitel 64 den Boden berührt, besteht aus Kautschuk. Damit hat der Schuh eine Laufsohle aus Kautschuk. |
Fußnote(n):
- (*)
Die Ziffern/Buchstaben beziehen sich auf die Ziffern/Buchstaben in den Abbildungen.
- (**)
Die Abbildungen dienen lediglich der Information.
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