ANHANG VO (EU) 2011/762

Warenbezeichnung

Einreihung

(KN-Code)

Begründung
(1) (2) (3)

Hohle, zylinderförmige, verzinkte Ware aus anderem als rostfreiem Stahl, ohne Gewinde und mit einer Öffnung über die gesamte Länge (so genannter Expressnagel). Ein Ende ist leicht nach außen gebogen. Das andere bildet eine scharfe Schnittkante.

Die Ware wird als Halterung verwendet. Sie wird in ein gebohrtes Loch eingeschlagen, um beispielsweise eine Leiste schnell an einer Betonwand zu befestigen. Durch das scharfe Ende wird das Einschlagen erleichtert. Die hohle Bauweise, die Öffnung über die gesamte Länge und das nach außen gebogene Ende tragen zu einem besseren Halt bei, wenn die Ware vollständig eingeschlagen wird.

(*) siehe Abbildung

73170090

Die Einreihung erfolgt gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 731700 und 73170090.

Eine Einreihung in Position 7318 ist ausgeschlossen, da die Form der Ware keiner der in dieser Position erwähnten Waren ähnelt.

Eine Einreihung in Position 7326 ist ausgeschlossen, da die Ware nicht als Stahldübel angesehen werden kann, weil sie aufgrund ihrer Bauweise nicht dafür hergerichtet ist, Schrauben passgenau im Mauerwerk zu befestigen.

Die Ware ähnelt Nägeln der Position 7317 und funktioniert auf die gleiche Weise. Das vollständige Einschlagen in die Wand reicht aus, um sicherzustellen, dass der zu befestigende Gegenstand, zum Beispiel eine Leiste, festen Halt hat.

Daher ist die Ware als andere Waren aus Stahl, ähnlich einem Nagel, in den KN-Code 73170090 einzureihen.

Fußnote(n):

(*)

Die Abbildung dient nur zur Information.

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