ANHANG VO (EU) 2011/772

Warenbezeichnung

Einreihung

(KN-Code)

Begründung
(1) (2) (3)

Ware aus Metall und Kunststoff zur Befestigung eines Kindersicherheitssitzes in einem Kraftfahrzeug (sog. Kindersitz-Befestigungsbasis).

Die Ware besteht aus einem ausziehbaren Stützfuß und einem System mit roter/grüner Anzeige, durch die zum Beispiel erkannt werden kann, ob die Basis oder der Sitz ordnungsgemäß befestigt wurden.

Die Ware ist zur vorübergehenden Befestigung an Verankerungspunkten bestimmt, d. h. an Halterungen, die üblicherweise dauerhaft an der Fahrzeugkarosserie zwischen Sitzfläche und Rückenlehne befestigt sind.

In die Befestigungsbasis können verschiedene Modelle von Kindersicherheitssitzen ein- und ausgeklickt werden.

(*) Siehe Abbildung

94019080

Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 9401, 940190 und 94019080.

Eine Einreihung in Position 8708 ist ausgeschlossen, da die Ware nicht dauerhaft an der Karosserie des Kraftfahrzeugs befestigt ist und daher nicht als Zubehör einer Kraftfahrzeugkarosserie betrachtet werden kann.

Wird ein Kindersicherheitssitz auf der Kindersitz-Befestigungsbasis arretiert, weist dies die Merkmale eines vollständigen Kindersicherheitssitzes auf und erfüllt die Funktion eines solchen. Die Ware ist daher als Teil eines Kindersicherheitssitzes zu betrachten. Daher ist die Ware in den KN-Code 94019080 als Teil eines Sitzes einzureihen.

Fußnote(n):

(*)

Die Abbildung dient nur zur Information.

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