ANHANG VO (EU) 2011/773

Warenbezeichnung

Einreihung

(KN-Code)

Begründung
(1) (2) (3)

Mit dem Fuß angetriebenes, zweirädriges Fahrzeug mit einem Gewicht von etwa 10 kg.

Das Fahrzeug besteht aus:

einem Stahlrahmen mit verchromter Aluminiumgabel mit Federung,

einem höhenverstellbaren Lenker,

einer gelochten und mit Anti-Rutsch-Belag versehenen Trittfläche mit den Abmessungen 38 × 11 cm,

zwei Rädern mit folgenden Abmessungen: 26 Zoll (vorn) und 18 Zoll (hinten),

Handbremsen für Hinter- und Vorderrad und

einem Klappständer.

Das Fahrzeug verfügt über keinen Sattel, keine Pedale und kein Tretlager.

Die maximale Höhe des Lenkers beträgt 97 cm.

(*) siehe Abbildung

87168000

Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 8716 und 87168000.

Obwohl es sich um ein mit dem Fuß angetriebenes Fahrzeug handelt, das über eine Trittfläche verfügt, ist eine Einreihung als Roller oder ähnliches Spielfahrzeug in den KN-Code 95030010 ausgeschlossen, da die meisten Merkmale des Fahrzeugs wie Größe, Bremsen, Räder, Vordergabel oder Federung nicht denen eines Rollers oder Spielzeugs der Position 950300 entsprechen.

Daher ist die Ware als nicht selbst fahrendes Fahrzeug in den KN-Code 87168000 einzureihen.

Fußnote(n):

(*)

Die Abbildung dient nur zur Information.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.