Artikel 1 VO (EU) 2011/803

Die nach Artikel 18 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 597/2009 eingeleitete Auslaufprüfung der Ausgleichsmaßnahmen gegenüber den Einfuhren bestimmter Breitbandantibiotika mit Ursprung in Indien, die derzeit unter die KN-Codes ex29411000 und ex29419000 eingereiht werden, wird eingestellt, und die geltenden Maßnahmen gegenüber den Einfuhren mit Ursprung in Indien werden aufgehoben.

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