Artikel 2 VO (EU) 2011/859
Die Kommission wird die Anwendung der in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen prüfen und bewerten und gegebenenfalls bis spätestens 1. Juli 2015 einen Vorschlag unterbreiten.
Die Kommission wird spätestens bis zum 31. Dezember 2012 die wahrscheinlichen Auswirkungen der in dieser Verordnung enthaltenen Anforderungen bewerten, insbesondere die Anforderungen für eine unabhängige Validierung. Die Ergebnisse werden dem Luftsicherheitsausschuss vorgelegt. Die Kommission schlägt gegebenenfalls bis zum 1. Juli 2013 Änderungen zu den Anforderungen vor.
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