ANHANG VO (EU) 2011/873

Warenbezeichnung

Einreihung

(KN-Code)

Begründung
(1) (2) (3)

Zusammengesetzte Ware bestehend aus einem Schwamm aus Zellkunststoff (Polyurethan) (11,5 cm × 8,2 cm × 1,1 cm) und einem Tuch aus Polyestergewirke, das den Schwamm umhüllt.

Das Tuch besteht aus einem Gewirke aus texturierten Polyestergarnen und aluminiumbeschichteten Polyesterfasern (hergestellt in einem Metall-Aufdampfverfahren). Der Schwamm wird vollständig von dem Gewirke umhüllt.

(Reinigungstuch)

(Siehe Abbildungen Nr. 656 A und 656 B)(*)

63071010

Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b und 6 zur Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, der Anmerkung 7 f) zu Abschnitt XI und Anmerkung 1 zu Kapitel 63 sowie dem Wortlaut der KN-Codes 6307, 630710 und 63071010.

Die Ware ist als zusammengesetzte Ware im Sinne der Allgemeinen Vorschrift 3 b anzusehen, da der Schwamm so mit dem Tuch verbunden ist, dass die Ware ein praktisch untrennbares Ganzes bildet. (Siehe auch HS-Erläuterungen zur Allgemeinen Vorschrift 3 b Ziffer IX).

Das Tuch ist ein Spinnstoff, der gemäß Anmerkung 7 f) zu Abschnitt XI eine konfektionierte Ware darstellt, da er durch Kleben zusammengefügt wurde. Zudem trägt die Tatsache, dass der Schwamm in die konfektionierte Ware eingesetzt wird, dazu bei, dass das gesamte Erzeugnis als konfektionierte Ware betrachtet werden kann. Die Ware fällt daher gemäß Anmerkung 1 zu Kapitel 63 unter Unterkapitel I zu Kapitel 63.

Sowohl das gewirkte Tuch als auch der Schwamm verfügen über die objektiven Merkmale von Waren, die für die Reinigung mit Wasser und Reinigungsmitteln bestimmt sind. Die raue Oberfläche des Tuchs verleiht der Ware jedoch ihren wesentlichen Charakter gemäß der Allgemeinen Vorschrift 3 b, da das gewirkte Tuch aufgrund seiner rauen Oberfläche für das Entfernen angetrockneter Flecke von glatten Oberflächen bestimmt ist. Der Schwamm dient lediglich dazu, die Fähigkeit des Tuchs zum Aufsaugen von Wasser und Reinigungsmitteln zu verbessern. Es ist also der Spinnstoff, der der zusammengesetzten Ware ihren wesentlichen Charakter verleiht.

Daher ist die Ware in den KN-Code 63071010 als Reinigungstuch aus Gewirken oder Gestricken einzureihen.

656 A 656 B

Fußnote(n):

(*)

Die Abbildungen dienen lediglich der Information.

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