Schlussformel (nicht amtlich) VO (EU) 2011/876
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 1. September 2011
Für die Kommission, im Namen des Präsidenten,
Leiter des Dienstes für außenpolitische Instrumente
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