Artikel 6 VO (EU) 2011/90

(1) Die im Rahmen der in Artikel 7 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 376/2008 genannten Toleranz ausgeführte Menge berechtigt nicht zur Zahlung der Erstattung.

(2) In Feld 22 ist mindestens einer der in Anhang VI aufgeführten Vermerke einzutragen.

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