ANHANG IV VO (EU) 2011/909

Struktur der ELER-Haushaltscodes (F109)

EINLEITUNG

Für den ELER gibt es im Eingliederungsplan des EU-Haushalts nur eine einzige Haushaltsposition, nämlich: „05040501” . Da die Haushaltscodes bis zu 15 Ziffern umfassen, können die verbleibenden 7 Ziffern zur Bezeichnung der Programme und Maßnahmen verwendet werden. Dies ermöglicht einen Abgleich der aus unterschiedlichen Quellen stammenden Daten auf Ebene von Haushaltsjahr, Zahlstelle, Maßnahme und Programm.

1.
Struktur eines Haushaltscodes

Die Haushaltscodes müssen folgende Struktur aufweisen:

Die ersten 8 Ziffern sind konstant: „05040501” .

Die unmittelbar darauffolgenden 3 Ziffern bezeichnen die betreffende Maßnahme gemäß der beigefügten Liste.

Die nächste Ziffer (einstellig) kann folgende Werte annehmen (steigend mit zunehmendem Kofinanzierungssatz):

1
Region außerhalb des Konvergenzziels
2
Region im Rahmen des Konvergenzziels
3
Region in äußerster Randlage
4
Fakultative Modulation
5
Zusätzliche Förderung für Portugal
6
Zusätzliche Mittel gemäß Artikel 69 Absatz 5a der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 des Rates, Region außerhalb des Konvergenzziels
7
Zusätzliche Mittel gemäß Artikel 69 Absatz 5a der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 des Rates, Region im Rahmen des Konvergenzziels.

Die darauffolgende Ziffer lautet 0 = Operationelles Programm bzw. 1 = Netzwerkprogramm.

Die letzten 2 Ziffern bezeichnen das betreffende Programm, wobei hierfür Zahlen zwischen „01” und „99” zulässig sind.

2.
Beispiel

F109 = „050405011132001” bedeutet: Haushaltsposition „05040501” (ELER), Maßnahme „113” (Vorruhestand), Region im Rahmen des Konvergenzziels ( „2” ), Operationelles Programm ( „0” ) und Programm „01” .

3.
Liste der ELER-Fördermaßnahmen

SCHWERPUNKT 1:
VERBESSERUNG DER WETTBEWERBSFÄHIGKEIT DER LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT
CodeMaßnahme
111Berufsbildungs- und Informationsmaßnahmen
112Niederlassung von Junglandwirten
113Vorruhestand
114Inanspruchnahme von Beratungsdiensten
115Aufbau von Betriebsführungs-, Vertretungs- und Beratungsdiensten
121Modernisierung landwirtschaftlicher Betriebe
122Verbesserung des wirtschaftlichen Wertes der Wälder
123Erhöhung der Wertschöpfung der land- und forstwirtschaftlichen Erzeugnisse
124Zusammenarbeit bei der Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und Technologien in der Land- und Ernährungswirtschaft sowie im Forstsektor
125Infrastruktur im Zusammenhang mit der Entwicklung und Anpassung der Land- und Forstwirtschaft
126Wiederaufbau von durch Naturkatastrophen geschädigtem landwirtschaftlichen Produktionspotenzial sowie geeignete vorbeugende Aktionen
131Einhaltung von auf Gemeinschaftsvorschriften beruhenden Normen
132Teilnahme der Landwirte an Lebensmittelqualitätsregelungen
133Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen
141Semisubsistenz-Betriebe
142Erzeugergemeinschaften
143Erbringung von Beratungsdienstleistungen in der Landwirtschaft in Bulgarien und Rumänien
144Betriebe, die sich infolge der Reform einer gemeinsamen Marktorganisation im Umstrukturierungsprozess befinden
SCHWERPUNKT 2:
VERBESSERUNG DER UMWELT UND DER LANDSCHAFT DURCH FÖRDERUNG DER LANDBEWIRTSCHAFTUNG
CodeMaßnahme
211Zahlungen für naturbedingte Nachteile zugunsten von Landwirten in Berggebieten
212Zahlungen zugunsten von Landwirten in benachteiligten Gebieten, die nicht Berggebiete sind
213Zahlungen im Rahmen von NATURA 2000 sowie im Zusammenhang mit der Richtlinie 2000/60/EG (Wasser-RRL)
214Zahlungen für Agrarumweltmaßnahmen
215Zahlungen für Tierschutzmaßnahmen
216Beihilfen für nichtproduktive Investitionen
221Erstaufforstung landwirtschaftlicher Flächen
222Ersteinrichtung von Agrarforst-Systemen auf landwirtschaftlichen Flächen
223Erstaufforstung nichtlandwirtschaftlicher Flächen
224Zahlungen im Rahmen von NATURA 2000
225Zahlungen für Waldumweltmaßnahmen
226Wiederaufbau des forstwirtschaftlichen Potenzials und Einführung vorbeugender Aktionen
227Beihilfen für nichtproduktive Investitionen
SCHWERPUNKT 3:
VERBESSERUNG DER LEBENSQUALITÄT IM LÄNDLICHEN RAUM UND FÖRDERUNG DER DIVERSIFIZIERUNG DER WIRTSCHAFT
CodeMaßnahme
311Diversifizierung hin zu nichtlandwirtschaftlichen Tätigkeiten
312Unternehmensgründung und -entwicklung
313Förderung des Fremdenverkehrs
321Dienstleistungseinrichtungen zur Grundversorgung für die ländliche Wirtschaft und Bevölkerung
322Dorferneuerung und -entwicklung
323Erhaltung und Verbesserung des ländlichen Erbes
331Bildungs- und Informationsmaßnahmen
341Kompetenzentwicklung, Förderveranstaltungen und Umsetzung lokaler Entwicklungsstrategien
SCHWERPUNKT 4:
LEADER
CodeMaßnahme
411Umsetzung lokaler Entwicklungsstrategien für Wettbewerbsfähigkeit
412Umsetzung lokaler Entwicklungsstrategien für Umweltschutz und Landbewirtschaftung
413Umsetzung lokaler Entwicklungsstrategien für Lebensqualität und Diversifizierung
421Durchführung von Kooperationsprojekten
431Arbeit der lokalen Aktionsgruppe sowie Kompetenzentwicklung und Sensibilisierung in dem betreffenden Gebiet gemäß Artikel 59
5:
TECHNISCHE HILFE
CodeMaßnahme
511Technische Hilfe
6:
ERGÄNZUNG ZU DIREKTZAHLUNGEN FÜR BULGARIEN UND RUMÄNIEN
CodeMaßnahme
611Ergänzung zu Direktzahlungen

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