Schlussformel (nicht amtlich) VO (EU) 2011/91

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 2. Februar 2011

Für die Kommission, im Namen des Präsidenten,

Dacian Cioloş

Mitglied der Kommission

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