Präambel VO (EU) 2011/939

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION –

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates vom 22. Oktober 2007 über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte und mit Sondervorschriften für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse (Verordnung über die einheitliche GMO)(1), insbesondere auf Artikel 121 Buchstabe f in Verbindung mit Artikel 4,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)
Die litauische Sprachfassung der Verordnung (EG) Nr. 617/2008 der Kommission(2) enthält mehrere Fehler. Einer der Fehler befindet sich im mehrsprachigen Anhang II, so dass dieser Anhang in allen Sprachfassungen berichtigt werden sollte.
(2)
Die Verordnung (EG) Nr. 617/2008 sollte daher entsprechend berichtigt werden.
(3)
Die Verordnung (EG) Nr. 617/2008 wurde durch die Verordnung (EU) Nr. 557/2010(3) geändert. Auch der neue Titel von Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 617/2008 in der Fassung der Verordnung (EU) Nr. 557/2010 enthält einen Fehler in der litauischen Fassung, der berichtigt werden sollte. Die anderen Änderungen, die im Wege der Änderungsverordnung an der Verordnung (EG) Nr. 617/2008 vorgenommen wurden, enthalten keine Fehler. Diese Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 617/2008 brauchen folglich nicht berichtigt zu werden.
(4)
Die in der vorliegenden Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Verwaltungsausschusses für die gemeinsame Organisation der Agrarmärkte –

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Fußnote(n):

(1)

ABl. L 299 vom 16.11.2007, S. 1.

(2)

ABl. L 168 vom 28.6.2008, S. 5.

(3)

ABl. L 159 vom 25.6.2010, S. 13.

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