Präambel VO (EU) 2011/939
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION –
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates vom 22. Oktober 2007 über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte und mit Sondervorschriften für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse (Verordnung über die einheitliche GMO)(1), insbesondere auf Artikel 121 Buchstabe f in Verbindung mit Artikel 4,
in Erwägung nachstehender Gründe:
- (1)
- Die litauische Sprachfassung der Verordnung (EG) Nr. 617/2008 der Kommission(2) enthält mehrere Fehler. Einer der Fehler befindet sich im mehrsprachigen Anhang II, so dass dieser Anhang in allen Sprachfassungen berichtigt werden sollte.
- (2)
- Die Verordnung (EG) Nr. 617/2008 sollte daher entsprechend berichtigt werden.
- (3)
- Die Verordnung (EG) Nr. 617/2008 wurde durch die Verordnung (EU) Nr. 557/2010(3) geändert. Auch der neue Titel von Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 617/2008 in der Fassung der Verordnung (EU) Nr. 557/2010 enthält einen Fehler in der litauischen Fassung, der berichtigt werden sollte. Die anderen Änderungen, die im Wege der Änderungsverordnung an der Verordnung (EG) Nr. 617/2008 vorgenommen wurden, enthalten keine Fehler. Diese Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 617/2008 brauchen folglich nicht berichtigt zu werden.
- (4)
- Die in der vorliegenden Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Verwaltungsausschusses für die gemeinsame Organisation der Agrarmärkte –
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Fußnote(n):
- (1)
ABl. L 299 vom 16.11.2007, S. 1.
- (2)
ABl. L 168 vom 28.6.2008, S. 5.
- (3)
ABl. L 159 vom 25.6.2010, S. 13.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.