Präambel VO (EU) 2012/1016

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 267/2012 des Rates vom 23. März 2012 über restriktive Maßnahmen gegen Iran(1), insbesondere auf Artikel 46 Absatz 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)
Der Rat hat am 23. März 2012 die Verordnung (EU) Nr. 267/2012 erlassen.
(2)
Gemäß dem Beschluss 2012/687/GASP des Rates vom 6. November 2012 zur Änderung des Beschlusses 2010/413/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Iran(2) sollte eine weitere Einrichtung in die in Anhang IX der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 enthaltene Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, gegen die restriktive Maßnahmen verhängt wurden, aufgenommen werden —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Fußnote(n):

(1)

ABl. L 88 vom 24.3.2012, S. 1.

(2)

Siehe Seite 82 dieses Amtsblatts.

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