Artikel 1 VO (EU) 2012/1024
Gegenstand
In dieser Verordnung sind Vorschriften für die Nutzung eines Binnenmarkt-Informationssystems ( „Internal Market Information System” , im Folgenden „IMI” ) für die Zwecke der Verwaltungszusammenarbeit zwischen den IMI-Akteuren, einschließlich der Verarbeitung personenbezogener Daten, festgelegt.
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