ANHANG III VO (EU) 2012/1025

FÜR EINE FINANZIERUNG DURCH DIE UNION IN BETRACHT KOMMENDE EUROPÄISCHE ORGANISATIONEN VON INTERESSENTRÄGERN

1.
Eine europäische Organisation zur Vertretung der KMU bei europäischen Normungstätigkeiten

a)
ist nichtstaatlicher Art und verfolgt keinen Erwerbszweck;
b)
verfolgt als satzungsmäßiges Ziel die Vertretung der Interessen von KMU im Normungsprozess auf europäischer Ebene, ihre Sensibilisierung für Normung und ihre Motivierung zur Beteiligung an Normungsverfahren und führt diesbezügliche Tätigkeiten aus;
c)
wurde von Organisationen ohne Erwerbszweck, die die KMU in mindestens zwei Drittel der Mitgliedstaaten vertreten, damit beauftragt, die Interessen von KMU im Normungsprozess auf europäischer Ebene zu vertreten.

2.
Eine europäische Organisation zur Vertretung der Verbraucher bei europäischen Normungstätigkeiten

a)
ist nichtstaatlicher Art, verfolgt keinen Erwerbszweck und ist unabhängig von Industrie, Handel und Wirtschaft und frei von sonstigen Interessenkonflikten;
b)
verfolgt als satzungsmäßiges Ziel die Vertretung der Interessen von Verbrauchern im Normungsprozess auf europäischer Ebene und führt diesbezügliche Tätigkeiten aus;
c)
wurde von nationalen Verbraucherorganisationen ohne Erwerbszweck in mindestens zwei Drittel der Mitgliedstaaten damit beauftragt, die Interessen von Verbrauchern im Normungsprozess auf europäischer Ebene zu vertreten.

3.
Eine europäische Organisation zur Vertretung von ökologischen Interessen bei europäischen Normungstätigkeiten

a)
ist nichtstaatlicher Art, verfolgt keinen Erwerbszweck und ist unabhängig von Industrie, Handel und Wirtschaft und frei von sonstigen Interessenkonflikten;
b)
verfolgt als satzungsmäßiges Ziel die Vertretung von ökologischen Interessen im Normungsprozess auf europäischer Ebene und führt diesbezügliche Tätigkeiten aus;
c)
wurde von nationalen Umweltorganisationen ohne Erwerbszweck in mindestens zwei Drittel der Mitgliedstaaten damit beauftragt, ökologische Interessen im Normungsprozess auf europäischer Ebene zu vertreten.

4.
Eine europäische Organisation zur Vertretung sozialer Interessen bei europäischen Normungstätigkeiten

a)
ist nichtstaatlicher Art, verfolgt keinen Erwerbszweck und ist unabhängig von Industrie, Handel und Wirtschaft und frei von sonstigen Interessenkonflikten;
b)
verfolgt als satzungsmäßiges Ziel die Vertretung sozialer Interessen im Normungsprozess auf europäischer Ebene und führt diesbezügliche Tätigkeiten aus;
c)
wurde von nationalen gesellschaftlichen Organisationen ohne Erwerbszweck in mindestens zwei Drittel der Mitgliedstaaten damit beauftragt, soziale Interessen im Normungsprozess auf europäischer Ebene zu vertreten.

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