ANHANG VO (EU) 2012/1048
(Antrag — Einschlägige Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006) | Antragsteller — Anschrift | Nährstoff, Substanz, Lebensmittel oder Lebensmittelkategorie | Angabe | Bedingungen für die Verwendung der Angabe | Bedingungen bzw. Beschränkungen hinsichtlich der Verwendung des Lebensmittels und/oder zusätzliche Erklärung oder zusätzlicher Warnhinweis | Referenznummer der EFSA-Stellungnahme |
---|---|---|---|---|---|---|
Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe a: gesundheitsbezogene Angabe über die Verringerung eines Krankheitsrisikos | Cargill Incorporated, vertreten durch |
Beta-Glucan aus Gerste | Beta-Glucan aus Gerste verringert/reduziert nachweislich den Cholesteringehalt im Blut. Ein hoher Cholesterinwert ist ein Risikofaktor für die koronare Herzerkrankung. |
Unterrichtung der Verbraucher, dass sich die positive Wirkung bei einer täglichen Aufnahme von 3 g Beta-Glucan aus Gerste einstellt. Die Angabe kann für Lebensmittel verwendet werden, die mindestens 1 g Beta-Glucan aus Gerste je angegebene Portion enthalten. |
Q-2011-00798 | |
|
Q-2011-00799 |
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.