ANHANG VO (EU) 2012/1057

In Anhang II Teil E der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 wird in der Lebensmittelkategorie 17.1 „Nahrungsergänzungsmittel in fester Form, einschließlich Kapseln, Komprimaten und ähnlichen Formen, ausgenommen kaubare Formen” nach dem Eintrag zu E 551-E 559 folgender Eintrag eingefügt:

E 900 Dimethylpolysiloxan 10 Nur Nahrungsergänzungsmittel in Form von Brausetabletten

Geltungsbeginn:

Ab dem 3. Dezember 2012

(79):
Der Höchstgehalt bezieht sich auf das in 200 ml Wasser gelöste, verzehrfertige Nahrungsergänzungsmittel.

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