ANHANG I VO (EU) 2012/1083

MODUL 1:
UNTERNEHMEN UND DIE INFORMATIONSGESELLSCHAFT

1.
Themen und dazugehörige Variablen

a) Für das Bezugsjahr 2013 sind Daten für die aus der Aufstellung in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 ausgewählten Themen bereitzustellen:

IKT-Systeme und ihre Nutzung in Unternehmen,

Nutzung von Internet und anderen elektronischen Netzen durch Unternehmen,

Nutzung von IKT durch Unternehmen für den Austausch von Informationen und Dienstleistungen mit staatlichen Stellen und öffentlichen Einrichtungen (E-Government),

Vorgänge im Bereich elektronischer Geschäftsverkehr (E-Business) und organisatorische Aspekte,

E-Commerce.

b) Folgende Unternehmensvariablen sind zu erheben:

IKT-Systeme und ihre Nutzung in Unternehmen

Für alle Unternehmen zu erhebende Variablen:

Nutzung von Computern.

Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die Computer nutzen:

(fakultativ) Beschäftigte oder Prozentsatz der Gesamtzahl der Beschäftigen, die mindestens einmal pro Woche einen Computer benutzen,

(fakultativ) Nutzung von IT-Anwendungen, um Beschäftigten den Fernzugriff auf das E-Mail-System, die Dokumente oder Anwendungen des Unternehmens zu ermöglichen (über eine feste, mobile oder drahtlose Internetverbindung).

Nutzung des Internets und anderer elektronischer Netze durch Unternehmen

Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die Computer nutzen:

Zugang zum Internet.

Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die Zugang zum Internet haben:

Internetanschluss: DSL,

Internetanschluss: anderer ortsfester Breitbandinternetanschluss,

Internetanschluss: Wählanschluss über normale Telefonverbindung oder ISDN-Anschluss,

Internetanschluss: Mobiler Breitbandanschluss über ein tragbares Gerät mit Mobilfunknetzfunktion (3G- oder 4G-Funktion),

(fakultativ) Internetanschluss: Mobiler Breitbandanschluss über einen tragbaren Computer mit Mobilfunknetzfunktion (3G- oder 4G-Funktion),

(fakultativ) Internetanschluss: Mobiler Breitbandanschluss über andere tragbare Geräte wie Smartphone, Persönliche Digitale Assistenten (PDA) mit Mobilfunknetzfunktion (3G- oder 4G-Funktion),

Internetanschluss: sonstige mobile Verbindung,

Internetanschluss: Maximale vertraglich vereinbarte Downloadgeschwindigkeit der schnellsten Internetverbindung, in Mbit/s; ([0;< 2], [2;< 10], [10;< 30], [30;< 100], [≥ 100]),

Beschäftigte oder Prozentsatz der Gesamtzahl der Beschäftigen, die mindestens einmal pro Woche einen Computer mit Internetanschluss benutzen,

Nutzung sozialer Medien, insbesondere sozialer Netzwerke, Unternehmens-Blogs oder -Mikroblogs, Websites zur gemeinsamen Nutzung multimedialer Inhalte, wikibasierter Instrumente zum Wissensaustausch für andere Zwecke als für die Platzierung bezahlter Werbeinhalte,

Nutzung sozialer Medien,

Nutzung von Unternehmens-Blogs oder -Mikroblogs,

Nutzung von Websites zur gemeinsamen Nutzung multimedialer Inhalte,

Nutzung wikibasierter Instrumente zum Wissensaustausch,

Nutzung einer eigenen Website oder Homepage.

Zu erhebende Variablen für Unternehmen mit eigener Website oder Homepage:

Bereitstellung folgender Funktionen: Online-Bestellung, -Reservierung oder -Buchung,

Bereitstellung folgender Funktionen: Erklärung über den Schutz personenbezogener Daten, Datenschutzsiegel oder Sicherheitszertifizierung der Website,

Bereitstellung folgender Funktionen: Warenkataloge oder Preislisten,

Bereitstellung folgender Funktionen: Online-Auftragsverfolgung,

Bereitstellung folgender Funktionen: Möglichkeit für Besucher, Produkte zu gestalten oder an ihre Bedürfnisse anzupassen,

Bereitstellung folgender Funktionen: personalisierte Inhalte für regelmäßige/häufigere Nutzer,

(fakultativ) Bereitstellung folgender Funktionen: Veröffentlichung von Stellenangeboten oder Einreichung von Online-Bewerbungen.

Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die soziale Medien nutzen, insbesondere in Bezug auf soziale Netzwerke, Unternehmens-Blogs oder -Mikroblogs, Websites zur gemeinsamen Nutzung multimedialer Inhalte und wikibasierte Instrumente zum Wissensaustausch für andere Zwecke als für die Platzierung bezahlter Werbeinhalte:

Nutzung sozialer Medien für die Entwicklung des Unternehmens-Image oder für die Produktvermarktung,

Nutzung sozialer Medien für die Erfassung von Meinungen, Bewertungen und Fragen der Kunden bzw. für diesbezügliche Reaktionen,

Nutzung sozialer Medien für die Einbeziehung der Kunden in die Entwicklungs- oder Innovationsmaßnahmen bezüglich Waren oder Dienstleistungen,

Nutzung sozialer Medien für die Zusammenarbeit mit Geschäftspartnern oder anderen Einrichtungen,

Nutzung sozialer Medien für die Einstellung von Mitarbeitern,

Nutzung sozialer Medien für den Austausch von Ansichten, Meinungen und Wissen innerhalb des Unternehmens,

Nutzung sozialer Medien im Rahmen der offiziellen Unternehmenspolitik.

Nutzung von IKT durch Unternehmen für den Austausch von Informationen und Dienstleistungen mit staatlichen Stellen und öffentlichen Einrichtungen (E-Government)

Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die Zugang zum Internet haben:

Nutzung des Internets im vorausgegangenen Kalenderjahr zur Beschaffung von Informationen von Websites oder Internetseiten von Behörden,

Nutzung des Internets im vorausgegangenen Kalenderjahr zur Beschaffung von Formularen von Websites oder Internetseiten von Behörden,

Nutzung des Internets im vorausgegangenen Kalenderjahr zur elektronischen Rücksendung ausgefüllter Formulare an Behörden,

Nutzung des Internets im vorausgegangenen Kalenderjahr für die vollständig über das Internet abgewickelte, d. h. papierfreie Mehrwertsteuererklärung (einschließlich des elektronischen Zahlvorgangs, falls erforderlich),

Nutzung des Internets im vorausgegangenen Kalenderjahr für die vollständig über das Internet abgewickelte, d. h. papierfreie Meldung der Sozialbeiträge (einschließlich des elektronischen Zahlvorgangs, falls erforderlich),

Nutzung des Internets im vorausgegangenen Kalenderjahr für das Abrufen von Ausschreibungsunterlagen und Lastenheften im Rahmen eines öffentlichen elektronischen Auftragsvergabesystems,

Nutzung des Internets im vorausgegangenen Kalenderjahr für das Anbieten von Waren oder Dienstleistungen im Rahmen von nationalen öffentlichen elektronischen Auftragsvergabesystemen (eTendering),

Nutzung des Internets im vorausgegangenen Kalenderjahr für das Anbieten von Waren oder Dienstleistungen im Rahmen von öffentlichen elektronischen Auftragsvergabesystemen (eTendering) in einem anderen EU-Mitgliedstaat.

Zugang zu und Nutzung von Technologien, die jederzeit und überall die Verbindung mit dem Internet oder anderen Netzen ermöglichen (allgegenwärtige Konnektivität)

Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die Zugang zum Internet haben:

Nutzung durch das Unternehmen für die Beschäftigten bereitgestellter tragbarer Geräte, die einen mobilen Internetanschluss zur geschäftlichen Nutzung ermöglichen.

Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die ihren Beschäftigten tragbare Geräte bereitstellen, die einen mobilen Internetanschluss zur geschäftlichen Nutzung ermöglichen:

Beschäftigte oder Prozentsatz der Gesamtzahl der Beschäftigten, die ein tragbares Gerät vom Unternehmen erhielten, das einen mobilen Internetanschluss zur geschäftlichen Nutzung ermöglicht.

Vorgänge im Bereich elektronischer Geschäftsverkehr

Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die Computer nutzen:

Versendung elektronischer Rechnungen, die automatisch verarbeitet werden können,

Versendung elektronischer Rechnungen, die nicht automatisch verarbeitet werden können,

Empfang elektronischer Rechnungen, die automatisch verarbeitet werden können,

Nutzung von Warenwirtschaftssoftware (ERP) zur Weitergabe von Informationen zwischen verschiedenen Funktionsbereichen,

(fakultativ) Nutzung von Anwendungsprogrammen zur Kundenpflege (Customer Relationship Management CRM) zwecks Erfassung, Speicherung und Weitergabe von Kundeninformationen an andere betriebliche Funktionsbereiche,

(fakultativ) Nutzung von Anwendungsprogrammen zur Kundenpflege (Customer Relationship Management CRM) zur Auswertung der Kundendaten für Marketingzwecke.

Elektronischer Geschäftsverkehr

Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die Computer nutzen und nicht unter Abschnitt K der NACE Rev. 2 fallen:

Entgegennahme von Bestellungen für Waren oder Dienstleistungen über Websites (Web-Verkäufe) im vorausgegangenen Kalenderjahr,

Entgegennahme von Bestellungen für Waren oder Dienstleistungen über EDI-Systeme (EDI-Verkäufe) im vorausgegangenen Kalenderjahr,

Aufgabe von Bestellungen für Waren oder Dienstleistungen über Websites oder EDI-Systeme im vorausgegangenen Kalenderjahr,

Art der Hindernisse, die den Absatz über eine Website (Web-Verkauf) einschränken oder verhindern: Waren oder Dienstleistungen nicht für Web-Verkauf geeignet,

Hindernisse, die den Web-Verkauf einschränken oder verhindern: Logistikprobleme,

Hindernisse, die den Web-Verkauf einschränken oder verhindern: Probleme mit Zahlvorgängen,

Hindernisse, die den Web-Verkauf einschränken oder verhindern: Probleme mit Bezug zu IKT-Sicherheit oder Datenschutz,

Hindernisse, die den Web-Verkauf einschränken oder verhindern: Probleme mit Bezug zum Rechtsrahmen,

Hindernisse, die den Web-Verkauf einschränken oder verhindern: zu hohe Einführungskosten im Vergleich zu dem Nutzen.

Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die Bestellungen über Websites entgegengenommen haben:

Wert oder Prozentanteil des Gesamtumsatzes der Verkäufe im elektronischen Handel im vorausgegangenen Kalenderjahr, der auf Bestellungen über Websites zurückgeht,

Prozentanteil der Verkäufe im elektronischen Handel an Privatkunden (B2C) im vorausgegangenen Kalenderjahr, der auf Bestellungen über Websites zurückgeht,

Prozentanteil der Verkäufe im elektronischen Handel an andere Unternehmen (B2B) und der Verkäufe im elektronischen Handel an Behörden (B2G) im vorausgegangenen Kalenderjahr, der auf Bestellungen über Websites zurückgeht,

Elektronische Verkäufe nach Ursprung: Heimatland, im vorausgegangenen Kalenderjahr,

elektronische Verkäufe nach Ursprung: andere EU-Länder, im vorausgegangenen Kalenderjahr,

elektronische Verkäufe nach Ursprung: übrige Welt, im vorausgegangenen Kalenderjahr,

Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die Bestellungen für Waren oder Dienstleistungen über EDI-Systeme entgegengenommen haben:

Wert oder Prozentanteil des Gesamtumsatzes der Verkäufe im elektronischen Handel im vorausgegangenen Kalenderjahr, der auf Bestellungen über EDI-Systeme zurückgeht.

Elektronische Verkäufe nach Ursprung: Heimatland, im vorausgegangenen Kalenderjahr,

elektronische Verkäufe nach Ursprung: andere EU-Länder, im vorausgegangenen Kalenderjahr,

elektronische Verkäufe nach Ursprung: übrige Welt, im vorausgegangenen Kalenderjahr,

Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die Bestellungen über Websites oder EDI-Systeme aufgegeben haben:

(fakultativ) Aufgabe von Bestellungen für Waren oder Dienstleistungen über Websites im vorausgegangenen Kalenderjahr,

(fakultativ) Aufgabe von Bestellungen für Waren oder Dienstleistungen über EDI-Systeme im vorausgegangenen Kalenderjahr,

(fakultativ) Käufe im elektronischen Handel, die auf elektronisch aufgegebene Bestellungen zurückgehen, im vorausgegangenen Kalenderjahr entweder in Prozentklassen ([0;< 1], [1;< 5], [5;< 10], [10;< 25], [25;< 50], [50;< 75], [75; 100]) der Käufe im elektronischen Handel an den Gesamtkäufen, oder als Wert der Käufe im elektronischen Handel, oder in Prozent der Käufe im elektronischen Handel an den Gesamtkäufen,

(fakultativ) Elektronische Kaufvorgänge nach Herkunftsland: Heimatland, im vorausgegangenen Kalenderjahr,

(fakultativ) elektronische Kaufvorgänge nach Herkunftsland: andere EU-Länder, im vorausgegangenen Kalenderjahr,

(fakultativ) elektronische Kaufvorgänge nach Herkunftsland: übrige Welt, im vorausgegangenen Kalenderjahr.

c) Folgende Variablen zum Unternehmenshintergrund sind aus alternativen Quellen zu erheben oder zu gewinnen: Für alle Unternehmen zu erhebende Variablen:

wirtschaftliche Haupttätigkeit des Unternehmens im vorausgegangenen Kalenderjahr,

durchschnittliche Beschäftigtenzahl im vorausgegangenen Kalenderjahr,

Gesamtumsatz im vorausgegangenen Kalenderjahr (Wertangabe, ohne Umsatzsteuer),

(fakultativ) Waren- und Dienstleistungskäufe insgesamt im vorausgegangenen Kalenderjahr (Wertangabe, ohne Umsatzsteuer).

2.
Erfassungsbereich

Die Variablen nach Abschnitt 1 Buchstabe b bis c dieses Anhangs sind für Unternehmen der folgenden Wirtschaftszweige, Größenklassen und geografischen Erfassungsbereiche zu erheben.
a)
Wirtschaftszweig: Unternehmen, die unter folgende Kategorien der NACE Rev. 2 fallen:

NACE-KategorieBezeichnung
Abschnitt CVerarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Abschnitt D, EEnergieversorgung; Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen
Abschnitt FBaugewerbe/Bau
Abschnitt GHandel, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen
Abschnitt HVerkehr und Lagerei
Abschnitt IGastgewerbe/Beherbergung und Gastronomie
Abschnitt JInformation und Kommunikation
Abschnitt LGrundstück- und Wohnungswesen
Abteilung 69-74Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen
Abschnitt NErbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen
Gruppe 95.1Reparatur von Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräten

(fakultativ)

Klassen 64.19, 64.92, 66.12 und 66.19

Gruppen 65.1 und 65.2

Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen

b)
Unternehmensgröße: Unternehmen mit 10 oder mehr Beschäftigten; die Einbeziehung von Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten ist fakultativ.
c)
Geografischer Erfassungsbereich: Unternehmen im Staatsgebiet eines Mitgliedstaats.

3.
Bezugszeiträume

Der Bezugszeitraum für die Variablen, die sich auf das vorausgegangene Kalenderjahr beziehen, ist 2012. Für die übrigen Angaben ist der Bezugszeitraum der Monat Januar 2013.

4.
Aufschlüsselung

Für die in Abschnitt 1 Buchstabe b dieses Anhangs genannten Themen und die dazugehörigen Variablen sind folgende Hintergrundvariablen zu erheben:
a)
Aufschlüsselung nach Wirtschaftszweigen: gemäß folgenden NACE-Rev.-2-Aggregaten:

Aggregation gemäß NACE Rev. 2

für eventuelle Berechnung nationaler Aggregate

10-18 19-23 24-25 26-33 35-39 41-43 45-47 49-53 55 58-63 (fakultativ) 64.19 + 64.92 + 65.1 + 65.2 + 66.12 + 66.19 68 69-74 77-82 26.1-26.4, 26.8, 46.5, 58.2, 61, 62, 63.1, 95.1

Aggregation gemäß NACE Rev. 2

für eventuelle Berechnung europäischer Aggregate

10-12 13-15 16-18 26 27-28 29-30 31-33 45 46 47 55-56 58-60 61 62-63 (fakultativ) 64.19 + 64.92 (fakultativ) 65,1 + 65,2 (fakultativ) 66,12 + 66,19 77-78 + 80-82 79 95.1

b)
Aufschlüsselung nach Größenklassen: Die Daten sind nach der Beschäftigtenzahl in folgende Klassen aufzuschlüsseln:

Größenklasse

10 oder mehr Beschäftigte 10 bis 49 Beschäftigte 50 bis 249 Beschäftigte 250 oder mehr Beschäftigte

Für die Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten gilt, wenn sie erfasst werden, folgende Aufschlüsselung. (Fakultativ sind die Variablen für die Größenklassen „Weniger als 5 Beschäftigte” und „5 bis 9 Beschäftigte” bereitzustellen.)

Größenklasse

Weniger als 10 Beschäftigte Weniger als 5 Beschäftigte (fakultativ) 5 bis 9 Beschäftigte (fakultativ)

5.
Periodizität

Die Daten sind einmalig für das Jahr 2013 vorzulegen.

6.
Fristen

a)
Die — gegebenenfalls als vertraulich oder unzuverlässig gekennzeichneten — aggregierten Daten im Sinne von Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates sind vor dem 5. Oktober 2013 an Eurostat zu übermitteln. Bis zu diesem Stichtag sind die Datensätze fertigzustellen, zu validieren und anzunehmen. Das tabellarisierte computerlesbare Übermittlungsformat muss den von Eurostat gegebenen Anweisungen entsprechen.
b)
Die Metadaten im Sinne von Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 sind vor dem 31. Mai 2013 an Eurostat zu übermitteln, und zwar nach dem von Eurostat vorgegebenen Schema.
c)
Der Bericht zur Qualität der übermittelten Daten im Sinne von Artikel 7 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates ist bis zum 5. November 2013 an Eurostat zu übermitteln.

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