ANHANG VO (EU) 2012/1096
Für den menschlichen Verzehr bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse gemäß Anhang I des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union:
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Klasse 1.7.
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Fisch, Muscheln und Schalentiere, frisch und Erzeugnisse daraus
DEUTSCHLAND
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