ANHANG VO (EU) 2012/1109

Warenbezeichnung

Einreihung

(KN-Code)

Begründung
(1) (2) (3)

Ein elektronisches Gerät (ein sogenannter CCD Area Image Sensor) in einem Keramikgehäuse mit 60 Anschlussstiften, bestehend aus:

drei Chips mit ladungsgekoppelten Halbleiterelementen (CCD-Chips), die mit einer röntgenempfindlichen aktiven Fläche von etwa 220 × 6 mm linear angeordnet sind. Jeder CCD-Chip hat 1536 × 128 Pixel mit einer Pixelgröße von 48 × 48 μm.

drei auf die Chips aufgebrachten Glasfaserplatten mit Szintillatoren.

Das Gerät hat die Leistung eines integrierten Schaltkreises.

Das Gerät wird zur Bilderzeugung in Röntgenkameras eingebaut. Die Glasfaserplatten mit den Szintillatoren wandeln die Röntgenstrahlen in sichtbares Licht um, das auf den CCD-Sensor projiziert wird. Der CCD-Sensor wandelt das Licht in ein elektrisches Signal um, das zu einem analogen oder digitalen Bild verarbeitet wird.

Das Gerät ist zur Verwendung bei der Röntgenbildgebung bestimmt.

85299092

Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 2 b zu Abschnitt XVI sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 8529, 852990 und 85299092.

Da das Gerät aus mehreren Komponenten wie lichtempfindlichen Zellen, integrierten Schaltkreisen und Glasfaserplatten mit Szintillatoren besteht, ist eine Einreihung in die Position 8541 als lichtempfindliches Halbleiterbauelement ausgeschlossen.

Da das Gerät erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für eine digitale Röntgenkamera bestimmt ist, ist es somit als Teil von Fernsehkameras der Unterposition 85258019 in den KN-Code 85299092 einzureihen.

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