ANHANG VO (EU) 2012/1111

Warenbezeichnung

Einreihung

(KN-Code)

Begründung
(1) (2) (3)

Eine Ware in Form von neun ausgestanzten, bedruckten Aufklebern aus Pappe, die verschiedene Insekten und andere kleine Kreaturen darstellen und mit Kunststeinen und Glitter verziert sind, auf einer Kunststofffolie mit Abmessungen von etwa 30 × 30 cm.

Jeder Aufkleber ist mit einem selbstklebenden Klebeband versehen und kann auf einer beliebigen Oberfläche befestigt werden. Es ist möglich, den Aufkleber später wieder zu entfernen und auf einer anderen Oberfläche anzubringen.

Die Aufkleber werden zur Dekoration verwendet.

(*) Siehe Abbildung.

49119100

Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, der Anmerkung 12 zu Kapitel 48 sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 4911 und 49119100.

Gemäß Anmerkung 12 zu Kapitel 48 gehören Pappen mit Aufdrucken oder Bildern, die im Hinblick auf ihre eigentliche Zweckbestimmung nicht nebensächlicher Art sind, zu Kapitel 49. Die Ware ist ein ausschließlich aus Bildern bestehender Druck, der für Dekorationszwecke verwendet wird. Eine Einreihung in die Position 4823 als andere Pappen ist daher ausgeschlossen.

Selbstklebende bedruckte Aufkleber, die dazu bestimmt sind, zur Dekoration verwendet zu werden, gehören zu Position 4911 (siehe auch die HS-Erläuterungen zu Position 4911 Ziffer 10).

Die Ware ist daher als anderer Bilddruck in den KN-Code 49119100 einzureihen.

Fußnote(n):

(*)

Die Abbildung dient nur zur Information.

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