Präambel VO (EU) 2012/1117
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 36/2012 des Rates vom 18. Januar 2012 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien(1), insbesondere auf Artikel 32 Absatz 1,
in Erwägung nachstehender Gründe:
- (1)
- Am 18. Januar 2012 hat der Rat die Verordnung (EU) Nr. 36/2012 erlassen.
- (2)
- Im Einklang mit dem Beschlusses 2012/739/GASP des Rates vom 29. November 2012 über restriktive Maßnahmen gegen Syrien(2) sollte die in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 enthaltene Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen, gegen die restriktive Maßnahmen verhängt wurden, entsprechend aktualisiert werden —
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Fußnote(n):
- (1)
ABl. L 16 vom 19.1.2012, S. 1.
- (2)
Siehe S. 21 dieses Amtsblatts.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.