ANHANG VO (EU) 2012/1129
Warenbezeichnung |
Einreihung (KN-Code) |
Begründung |
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(1) | (2) | (3) |
Für den Einzelverkauf aufgemachte Warenzusammenstellung, bestehend aus den folgenden Artikeln:
Sie ist aufgemacht in einem Aluminiumkoffer mit einer speziell für die Aufnahme dieser Artikel eingerichteten Inneneinteilung. Die Artikel sind zusammen zum Pokerspielen zu benutzen. Die Chips und DVD sind ergänzendes Material zu den Spielkarten und können nicht einzeln verwendet werden. (*) Siehe Abbildung. |
95044000 |
Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3(b), 5(a) und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 9504 und 95044000. Die Artikel sind zur Ausübung einer bestimmten Tätigkeit, dem Pokerspielen, zusammengestellt und erfüllen somit die Kriterien für die Einreihung als für den Einzelverkauf aufgemachte Warenzusammenstellung. Die Spielkarten verleihen der Warenzusammenstellung ihren wesentlichen Charakter; die anderen Artikel sind ergänzendes Material. Der speziell gestaltete Koffer, der die Warenzusammenstellung enthält, ist wie die Artikel einzureihen. Die Warenzusammenstellung ist daher als Spielkarten in den KN-Code 95044000 einzureihen. |
Fußnote(n):
- (*)
Die Abbildung dient nur zur Information.
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