Präambel VO (EU) 2012/1139

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 753/2011 vom 1. August 2011 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen angesichts der Lage in Afghanistan(1), insbesondere auf Artikel 11 Absatz 1 und Artikel 4,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)
Der Rat hat die Verordnung (EU) Nr. 753/2011 am 1. August 2011 angenommen.
(2)
Am 13. und 15. August, 19. und 25. Oktober sowie 2. November 2012 hat der Ausschuss des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, der gemäß Nummer 30 der Resolution 1988 (2011) des Sicherheitsrats eingesetzt wurde, die Liste der Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aktualisiert und geändert.
(3)
Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 753/2011 sollte daher entsprechend aktualisiert und geändert werden —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Fußnote(n):

(1)

ABl. L 199 vom 2.8.2011, S. 1.

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