ANHANG VO (EU) 2012/1144

Warenbezeichnung

Einreihung

(KN-Code)

Begründung
(1) (2) (3)

Eine Ware, bestehend aus modifizierter dehydratisierter Rohrzuckermelasse, als Puder aufgemacht, von hellbrauner Farbe, mit einem Gehalt an (in GHT):

— Saccharose (einschließlich Invertzucker)
82,4
— Asche
1,5
— Rohfaser
7

Die Ware enthält keine Stärke und hat eine Polarisation von 83,4°.

Während des Herstellungsverfahrens werden Pflanzenfasern und Rohrzuckermelassekonzentrate zugesetzt und eine dehydratisierte Rohrzuckermelasse gewonnen.

Die Ware ist für den menschlichen Verzehr ungeeignet und wird ausschließlich zur Tierfütterung verwendet.

23099096

Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 1 zu Kapitel 23 sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 2309, 230990 und 23099096.

Trotz des hohen Saccharosegehalts kann die Ware aufgrund der Zugabe von Pflanzenfasern während des Herstellungsverfahrens nicht als Rohrzucker der Position 1701 angesehen werden.

Aufgrund der zugesetzten Rohrzuckermelassekonzentrate und der Dehydratisierung ist der Zuckergehalt der Ware deutlich höher als bei traditioneller Rohrzuckermelasse. Eine Einreihung in die Position 1703 ist somit ausgeschlossen.

Die Ware wird zur Tierfütterung verwendet und hat während des Herstellungsverfahrens die wesentlichen Merkmale der Ausgangsstoffe verloren (siehe Anmerkung 1 zu Kapitel 23).

Die Ware ist daher als Zubereitung von der zur Fütterung verwendeten Art in die Position 2309 einzureihen.

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