ANHANG VO (EU) 2012/1171
Warenbezeichnung |
Einreihung (KN-Code) |
Begründung |
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Konfektionierte Spinnstoffware für die Aufbewahrung kleiner Gegenstände. Die Ware besteht aus zwei fast rechteckigen, gleich großen gestrickten Stoffstücken, die aufeinander gelegt und an drei Seiten zusammengenäht sind. Am oberen Ende sind die Kanten eingeklappt und zu einem Tunnel zusammengenäht, durch den eine Kordel mit einem Kordelstopper gezogen ist. Am unteren Ende sind beide Ecken abgerundet. Zugezogen erhält die Ware die Form eines Beutels mit einer Länge von etwa 12,5 cm und einer Breite von etwa 6,5 cm am unteren Ende, der nach oben hin schmaler wird. (siehe Abbildung Nr. 665)(*) |
63079010 |
Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 zur Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, der Anmerkungen 7 f und 8 a zu Abschnitt XI, Anmerkung 1 zu Kapitel 63 sowie dem Wortlaut der KN-Codes 6307, 630790 und 63079010. Die Ware ist nicht zur Aufbewahrung eines bestimmten Gegenstands ausgelegt. Sie hat weder eine besondere Form noch eine Innenausstattung. Da vom Design der Ware nicht auf ihren Zweck geschlossen werden kann, kann die Ware nicht als ähnliches Behältnis im Sinne der Position 4202 betrachtet werden. Eine Einreihung in die Position 4202 ist daher ausgeschlossen. Die Ware ist daher als „andere konfektionierte Waren aus Gewirken oder Gestricken” in den KN-Code 63079010 einzureihen. |
Fußnote(n):
- (*)
Die Abbildung dient nur zur Information.
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