ANHANG VO (EU) 2012/1186

Der Eintrag zu Phoxim in Tabelle 1 des Anhangs der Verordnung (EU) Nr. 37/2010 erhält folgende Fassung:

Pharmakologisch wirksame(r) Stoff(e) Markerrückstand Tierart(en) Rückstandshöchstmenge(n) Zielgewebe Sonstige Vorschriften (gemäß Artikel 14 Absatz 7 der Verordnung (EG) Nr. 470/2009) Therapeutische Einstufung
Phoxim Phoxim Alle zur Lebensmittelerzeugung genutzten Arten außer Fisch 25 μg/kg Muskel

Für Schweine und Geflügel betrifft der Fett-Rückstandshöchstmengenwert „Haut und Fett in natürlichen Verhältnissen” .

Nicht zur Anwendung bei Tieren, deren Milch für den menschlichen Verzehr bestimmt ist

Mittel gegen Parasiten/Mittel gegen Ektoparasiten
550 μg/kg Fett
50 μg/kg Leber
30 μg/kg Nieren
60 μg/kg Eier

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