ANHANG VO (EU) 2012/1197

Teil A des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 wird wie folgt geändert:

1.
In der Spalte „Befristung der Zulassung” des Eintrags 73 (Thiram) wird das Datum 31. Juli 2014 durch 30. April 2017 ersetzt.
2.
In der Spalte „Befristung der Zulassung” des Eintrags 74 (Ziram) wird das Datum 31. Juli 2014 durch 30. April 2017 ersetzt.
3.
In der Spalte „Befristung der Zulassung” des Eintrags 82 (Quinoxyfen) wird das Datum 31. August 2014 durch 30. April 2017 ersetzt.
4.
In der Spalte „Befristung der Zulassung” des Eintrags 89 (Pseudomonas chlororaphis Stamm: MA 342) wird das Datum 30. September 2014 durch 30. April 2017 ersetzt.
5.
In der Spalte „Befristung der Zulassung” des Eintrags 90 (Mepanipyrim) wird das Datum 30. September 2014 durch 30. April 2017 ersetzt.
6.
In der Spalte „Befristung der Zulassung” des Eintrags 91 (Acetamiprid) wird das Datum 31. Dezember 2014 durch 30. April 2017 ersetzt.
7.
In der Spalte „Befristung der Zulassung” des Eintrags 92 (Thiacloprid) wird das Datum 31. Dezember 2014 durch 30. April 2017 ersetzt.
8.
In der Spalte „Befristung der Zulassung” des Eintrags 78 (Chlorpropham) wird das Datum 31. Januar 2015 durch 31. Juli 2017 ersetzt.
9.
In der Spalte „Befristung der Zulassung” des Eintrags 83 (Alpha-Cypermethrin) wird das Datum 28. Februar 2015 durch 31. Juli 2017 ersetzt.
10.
In der Spalte „Befristung der Zulassung” des Eintrags 84 (Benalaxyl) wird das Datum 28. Februar 2015 durch 31. Juli 2017 ersetzt.
11.
In der Spalte „Befristung der Zulassung” des Eintrags 85 (Bromoxynil) wird das Datum 28. Februar 2015 durch 31. Juli 2017 ersetzt.
12.
In der Spalte „Befristung der Zulassung” des Eintrags 86 (Desmedipham) wird das Datum 28. Februar 2015 durch 31. Juli 2017 ersetzt.
13.
In der Spalte „Befristung der Zulassung” des Eintrags 88 (Phenmedipham) wird das Datum 28. Februar 2015 durch 31. Juli 2017 ersetzt.
14.
In der Spalte „Befristung der Zulassung” des Eintrags 93 (Ampelomyces quisqualis Stamm: AQ 10) wird das Datum 31. März 2015 durch 31. Juli 2017 ersetzt.
15.
In der Spalte „Befristung der Zulassung” des Eintrags 94 (Imazosulfuron) wird das Datum 31. März 2015 durch 31. Juli 2017 ersetzt.
16.
In der Spalte „Befristung der Zulassung” des Eintrags 95 (Laminarin) wird das Datum 31. März 2015 durch 31. Juli 2017 ersetzt.
17.
In der Spalte „Befristung der Zulassung” des Eintrags 96 (Methoxyfenozid) wird das Datum 31. März 2015 durch 31. Juli 2017 ersetzt.
18.
In der Spalte „Befristung der Zulassung” des Eintrags 97 (S-Metolachlor) wird das Datum 31. März 2015 durch 31. Juli 2017 ersetzt.
19.
In der Spalte „Befristung der Zulassung” des Eintrags 98 (Gliocladium catenulatum Stamm: J1446) wird das Datum 31. März 2015 durch 31. Juli 2017 ersetzt.
20.
In der Spalte „Befristung der Zulassung” des Eintrags 99 (Etoxazol) wird das Datum 31. Mai 2015 durch 31. Juli 2017 ersetzt.
21.
In der Spalte „Befristung der Zulassung” des Eintrags 100 (Tepraloxydim) wird das Datum 31. Mai 2015 durch 31. Juli 2017 ersetzt.
22.
In der Spalte „Befristung der Zulassung” des Eintrags 109 (Bifenazat) wird das Datum 30. November 2015 durch 31. Juli 2017 ersetzt.
23.
In der Spalte „Befristung der Zulassung” des Eintrags 110 (Milbemectin) wird das Datum 30. November 2015 durch 31. Juli 2017 ersetzt.

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