ANHANG VO (EU) 2012/1197
Teil A des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 wird wie folgt geändert:
- 1.
- In der Spalte „Befristung der Zulassung” des Eintrags 73 (Thiram) wird das Datum 31. Juli 2014 durch 30. April 2017 ersetzt.
- 2.
- In der Spalte „Befristung der Zulassung” des Eintrags 74 (Ziram) wird das Datum 31. Juli 2014 durch 30. April 2017 ersetzt.
- 3.
- In der Spalte „Befristung der Zulassung” des Eintrags 82 (Quinoxyfen) wird das Datum 31. August 2014 durch 30. April 2017 ersetzt.
- 4.
- In der Spalte „Befristung der Zulassung” des Eintrags 89 (Pseudomonas chlororaphis Stamm: MA 342) wird das Datum 30. September 2014 durch 30. April 2017 ersetzt.
- 5.
- In der Spalte „Befristung der Zulassung” des Eintrags 90 (Mepanipyrim) wird das Datum 30. September 2014 durch 30. April 2017 ersetzt.
- 6.
- In der Spalte „Befristung der Zulassung” des Eintrags 91 (Acetamiprid) wird das Datum 31. Dezember 2014 durch 30. April 2017 ersetzt.
- 7.
- In der Spalte „Befristung der Zulassung” des Eintrags 92 (Thiacloprid) wird das Datum 31. Dezember 2014 durch 30. April 2017 ersetzt.
- 8.
- In der Spalte „Befristung der Zulassung” des Eintrags 78 (Chlorpropham) wird das Datum 31. Januar 2015 durch 31. Juli 2017 ersetzt.
- 9.
- In der Spalte „Befristung der Zulassung” des Eintrags 83 (Alpha-Cypermethrin) wird das Datum 28. Februar 2015 durch 31. Juli 2017 ersetzt.
- 10.
- In der Spalte „Befristung der Zulassung” des Eintrags 84 (Benalaxyl) wird das Datum 28. Februar 2015 durch 31. Juli 2017 ersetzt.
- 11.
- In der Spalte „Befristung der Zulassung” des Eintrags 85 (Bromoxynil) wird das Datum 28. Februar 2015 durch 31. Juli 2017 ersetzt.
- 12.
- In der Spalte „Befristung der Zulassung” des Eintrags 86 (Desmedipham) wird das Datum 28. Februar 2015 durch 31. Juli 2017 ersetzt.
- 13.
- In der Spalte „Befristung der Zulassung” des Eintrags 88 (Phenmedipham) wird das Datum 28. Februar 2015 durch 31. Juli 2017 ersetzt.
- 14.
- In der Spalte „Befristung der Zulassung” des Eintrags 93 (Ampelomyces quisqualis Stamm: AQ 10) wird das Datum 31. März 2015 durch 31. Juli 2017 ersetzt.
- 15.
- In der Spalte „Befristung der Zulassung” des Eintrags 94 (Imazosulfuron) wird das Datum 31. März 2015 durch 31. Juli 2017 ersetzt.
- 16.
- In der Spalte „Befristung der Zulassung” des Eintrags 95 (Laminarin) wird das Datum 31. März 2015 durch 31. Juli 2017 ersetzt.
- 17.
- In der Spalte „Befristung der Zulassung” des Eintrags 96 (Methoxyfenozid) wird das Datum 31. März 2015 durch 31. Juli 2017 ersetzt.
- 18.
- In der Spalte „Befristung der Zulassung” des Eintrags 97 (S-Metolachlor) wird das Datum 31. März 2015 durch 31. Juli 2017 ersetzt.
- 19.
- In der Spalte „Befristung der Zulassung” des Eintrags 98 (Gliocladium catenulatum Stamm: J1446) wird das Datum 31. März 2015 durch 31. Juli 2017 ersetzt.
- 20.
- In der Spalte „Befristung der Zulassung” des Eintrags 99 (Etoxazol) wird das Datum 31. Mai 2015 durch 31. Juli 2017 ersetzt.
- 21.
- In der Spalte „Befristung der Zulassung” des Eintrags 100 (Tepraloxydim) wird das Datum 31. Mai 2015 durch 31. Juli 2017 ersetzt.
- 22.
- In der Spalte „Befristung der Zulassung” des Eintrags 109 (Bifenazat) wird das Datum 30. November 2015 durch 31. Juli 2017 ersetzt.
- 23.
- In der Spalte „Befristung der Zulassung” des Eintrags 110 (Milbemectin) wird das Datum 30. November 2015 durch 31. Juli 2017 ersetzt.
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