ANHANG VO (EU) 2012/1218

Ungeachtet der Auslegungsregeln für die Kombinierte Nomenklatur gilt die Bezeichnung der Waren nur als Hinweis, wobei für die in diesem Anhang aufgeführten Zugeständnisse der Wortlaut der bei Annahme dieser Verordnung gültigen KN-Codes maßgeblich ist.

Teil II

Zolltarif

KN-Code Warenbezeichnung Zollsatz (autonom und vertragsmäßig)
16023211 Zubereitetes Hühnerfleisch, nicht gegart, mit einem Anteil an Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnissen von Geflügel von 57 GHT oder mehr 2765 EUR/Tonne
16023230 Zubereitetes Hühnerfleisch, mit einem Anteil an Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnissen von Geflügel von 25 GHT oder mehr, jedoch weniger als 57 GHT 2765 EUR/Tonne
16023290 Zubereitetes Hühnerfleisch, mit einem Anteil an Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnissen von Geflügel von weniger als 25 GHT 2765 EUR/Tonne
16023921 Zubereitetes Fleisch von Enten, Gänsen, Perlhühnern, nicht gegart, mit einem Anteil an Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnissen von Geflügel von 57 GHT oder mehr 2765 EUR/Tonne
16023929 Zubereitetes Fleisch von Enten, Gänsen, Perlhühnern, gegart, mit einem Anteil an Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnissen von Geflügel von 57 GHT oder mehr 2765 EUR/Tonne
16023985 Zubereitetes Fleisch von Enten, Gänsen, Perlhühnern, mit einem Anteil an Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnissen von Geflügel von weniger als 57 GHT 2765 EUR/Tonne

Teil III

Anhänge zum Zolltarif

KN-Code Warenbezeichnung Zollsatz
16023211 Zubereitetes Hühnerfleisch, nicht gegart, mit einem Anteil an Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnissen von Geflügel von 57 GHT oder mehr

Eröffnung eines Zollkontingents von 16140 Tonnen, von denen 15800 Tonnen Brasilien zugewiesen werden

Kontingentzollsatz: 630 EUR/Tonne

16023230 Zubereitetes Hühnerfleisch, mit einem Anteil an Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnissen von Geflügel von 25 GHT oder mehr, jedoch weniger als 57 GHT

Eröffnung eines Zollkontingents von 79705 Tonnen, von denen 62905 Tonnen Brasilien und 14000 Tonnen Thailand zugewiesen werden

Kontingentzollsatz: 10,9 %

16023290 Zubereitetes Hühnerfleisch, mit einem Anteil an Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnissen von Geflügel von weniger als 25 GHT

Eröffnung eines Zollkontingents von 2865 Tonnen, von denen 295 Tonnen Brasilien und 2100 Tonnen Thailand zugewiesen werden

Kontingentzollsatz: 10,9 %

16023921 Zubereitetes Fleisch von Enten, Gänsen, Perlhühnern, nicht gegart, mit einem Anteil an Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnissen von Geflügel von 57 GHT oder mehr

Eröffnung eines Zollkontingents von 10 Tonnen für Thailand

Kontingentzollsatz: 630 EUR/Tonne

16023929 Zubereitetes Fleisch von Enten, Gänsen, Perlhühnern, gegart, mit einem Anteil an Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnissen von Geflügel von 57 GHT oder mehr

Eröffnung eines Zollkontingents von 13720 Tonnen, von denen 13500 Tonnen Thailand zugewiesen werden

Kontingentzollsatz: 10,9 %

ex16023985 Zubereitetes Fleisch von Enten, Gänsen, Perlhühnern, mit einem Anteil an Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnissen von Geflügel von 25 GHT oder mehr, jedoch weniger als 57 GHT

Eröffnung eines Zollkontingents von 748 Tonnen, von denen 600 Tonnen Thailand zugewiesen werden

Kontingentzollsatz: 10,9 %

ex16023985 Zubereitetes Fleisch von Enten, Gänsen, Perlhühnern, mit einem Anteil an Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnissen von Geflügel von weniger als 25 GHT

Eröffnung eines Zollkontingents von 725 Tonnen, von denen 600 Tonnen Thailand zugewiesen werden

Kontingentzollsatz: 10,9 %

Für die vorgenannten Zolltarifpositionen und Zollkontingente gilt die genaue tarifliche Warenbezeichnung der EU-WTO-Liste.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.