Artikel 3 VO (EU) 2012/1247

Identifikation von Gegenparteien und anderen juristischen Personen

Eine Kennziffer für die juristische Person wird in einer Meldung verwendet für:

a)
Begünstigte, bei denen es sich um juristische Personen handelt,
b)
Maklerfirmen,
c)
zentrale Gegenparteien,
d)
Clearingmitglieder,
e)
Gegenparteien, bei denen es sich um juristische Personen handelt,
f)
meldende Unternehmen.

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