Schlussformel (nicht amtlich) VO (EU) 2012/1260
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt gemäß den Verträgen unmittelbar in den teilnehmenden Mitgliedstaaten.
Geschehen zu Brüssel am 17. Dezember 2012.
Im Namen des Rates
Der Präsident
S. Aletraris
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