ANHANG VO (EU) 2012/1261

TACs für EU-Schiffe in TACs-regulierten Gebieten, aufgeschlüsselt nach Arten und Gebieten

In den folgenden Tabellen sind für die einzelnen Bestände die TACs und Quoten (in Tonnen Lebendgewicht, sofern nicht anders angegeben) und gegebenenfalls die hiermit operativ verbundenen Bedingungen angegeben. Die Bestände sind für jedes Gebiet in der alphabetischen Reihenfolge der lateinischen Bezeichnungen der Arten aufgeführt. Für den Zweck dieser Verordnung wird nachstehende Vergleichstabelle der lateinischen Bezeichnungen und der gebräuchlichen Namen bereitgestellt:
Wissenschaftliche BezeichnungAlpha-3-Codegebräuchliche Bezeichnung
Psetta maximaTURSteinbutt
Sprattus sprattusSPRSprotte
Art:

Steinbutt

Psetta maxima

Gebiet:

Schwarzes Meer (EU-Gewässer)

TUR/F37.4.2.C.

Bulgarien43,2 Analytische TAC Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 847/96 gilt nicht. Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 847/96 gilt nicht.
Rumänien43,2
Union86,4(1)
TACentfällt
Art:

Sprotte

Sprattus sprattus

Gebiet:

Schwarzes Meer (EU-Gewässer)

SPR/F37.4.2.C

Bulgarien8032,5 Analytische TAC Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 847/96 gilt nicht. Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 847/96 gilt nicht.
Rumänien3442,5
Union11475
TACentfällt

Fußnote(n):

(1)

Sämtlicher Fischfang einschließlich Umladungen, Anbordnahmen und Anlandungen und Erstverkauf sind vom 15. April bis zum 15. Juni 2013 untersagt.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.