ANHANG VO (EU) 2012/1261
TACs für EU-Schiffe in TACs-regulierten Gebieten, aufgeschlüsselt nach Arten und Gebieten
In den folgenden Tabellen sind für die einzelnen Bestände die TACs und Quoten (in Tonnen Lebendgewicht, sofern nicht anders angegeben) und gegebenenfalls die hiermit operativ verbundenen Bedingungen angegeben. Die Bestände sind für jedes Gebiet in der alphabetischen Reihenfolge der lateinischen Bezeichnungen der Arten aufgeführt. Für den Zweck dieser Verordnung wird nachstehende Vergleichstabelle der lateinischen Bezeichnungen und der gebräuchlichen Namen bereitgestellt:Wissenschaftliche Bezeichnung | Alpha-3-Code | gebräuchliche Bezeichnung |
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Psetta maxima | TUR | Steinbutt |
Sprattus sprattus | SPR | Sprotte |
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| |
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Bulgarien | 43,2 | Analytische TAC Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 847/96 gilt nicht. Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 847/96 gilt nicht. |
Rumänien | 43,2 | |
Union | 86,4(1) | |
TAC | entfällt |
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| |
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Bulgarien | 8032,5 | Analytische TAC Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 847/96 gilt nicht. Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 847/96 gilt nicht. |
Rumänien | 3442,5 | |
Union | 11475 | |
TAC | entfällt |
Fußnote(n):
- (1)
Sämtlicher Fischfang einschließlich Umladungen, Anbordnahmen und Anlandungen und Erstverkauf sind vom 15. April bis zum 15. Juni 2013 untersagt.
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