ANHANG I VO (EU) 2012/1263
ANHANG I
TEIL A
Dieser Anhang umfasst alle Güter und Technologien, die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 aufgeführt sind, im Sinne der dortigen Definitionen, mit Ausnahme derjenigen, die in Teil A angegeben sind, sowie – bis zum 15. April 2013 – mit Ausnahme derjenigen, die in Teil C angegeben sind.Beschreibung | |
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1. | Systeme für „Informationssicherheit” und Geräte für die Endverwendung für öffentliche Kommunikationsdienste und der Bereitstellung von Internetdiensten oder für den Schutz dieser Dienste durch den Netzwerkbetreiber, einschließlich der für die Funktion notwendiger Bestandteile, des Aufbaus (einschließlich des Aufbaus vor Ort), der Wartung (Überprüfung), der Reparatur, Überholungs- und Aufarbeitungsdienste in Bezug auf diese Systeme und Geräte, wie folgt:
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2. | „Software” , für die Endverwendung für öffentliche Kommunikationsdienste oder die Bereitstellung von Internetdiensten oder für den Schutz dieser Dienste durch den Netzwerkbetreiber, wie folgt:
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3. | „Technologie” entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die „Verwendung” von Einrichtungen, die von Unternummer 1.a.1 erfasst werden, oder von „Software” , die von Unternummer 2.a. oder 2.b.1. dieser Liste erfasst wird, für die Endverwendung für öffentliche Kommunikationsdienste oder die Bereitstellung von Internetdiensten oder für den Schutz dieser Dienste durch den Netzwerkbetreiber. |
TEIL B
Artikel 6 gilt für die folgenden Güter:Nummer in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 | Beschreibung |
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0A001 | „Kernreaktoren” und besonders konstruierte oder hergerichtete Ausrüstung und Bestandteile hierfür wie folgt:
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0C002 | Niedrig angereichertes Uran, erfasst von Nummer 0C002, wenn es in zusammengefügten Kernbrennstoffelementen eingeschlossen ist. |
Nummer in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 | Beschreibung |
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5A002 | Systeme für „Informationssicherheit” , Geräte und Bestandteile hierfür wie folgt:
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5D002 | „Software” wie folgt:
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5E002 | „Technologie” entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die „Verwendung” von Einrichtungen, die von Unternummer 5A002.a.1 erfasst werden, oder von „Software” , die von Unternummer 5D002.a. oder 5D002.c.1. dieser Liste erfasst wird.. |
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