ANHANG IV VO (EU) 2012/1263
"ANHANG VIb
HS-Code | Warenbezeichnung |
---|---|
8406 10 00 | Dampfturbinen für den Antrieb von Wasserfahrzeugen |
ex 8406 90 | Teile von Dampfturbinen für den Antrieb von Wasserfahrzeugen |
8407 21 | Antriebsmotoren für Wasserfahrzeuge, Außenbordmotoren |
ex 8407 29 | Außenbordmotoren, andere |
8408 10 | Antriebsmotoren für Wasserfahrzeuge |
ex 8409 91 00 | Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen der Unterposition 8407 21 oder 8407 29 bestimmt |
ex 8411 81 | Andere Gasturbinen mit einer Leistung von 5000 kW oder weniger für den Antrieb von Wasserfahrzeugen |
ex 8411 82 | Andere Gasturbinen mit einer Leistung von mehr als 5000 kW für den Antrieb von Wasserfahrzeugen |
ex 8468 | Maschinen, Apparate und Geräte zum Löten oder Schweißen, auch wenn sie zum Brennschneiden verwendbar sind, jedoch ausgenommen solche der Position 8515; Maschinen und Apparate zum autogenen Oberflächenhärten |
ex 8483 | Wellen (einschließlich Nockenwellen und Kurbelwellen) und Kurbeln; Lagergehäuse mit eingebautem Wälzlager; Gleitlager; Lagergehäuse und Lagerschalen; Zahnräder, Zahnstangen, Friktionsräder, Kettenräder und Getriebe, auch in Form von Wechsel- oder Schaltgetrieben oder Drehmomentwandlern; Kugel- oder Rollenrollspindeln; Schwungräder, Riemen- und Seilscheiben (einschließlich Seilrollenblöcke für Flaschenzüge); Schaltkupplungen und andere Wellenkupplungen (einschließlich Universalkupplungen), für den Antrieb von Schiffen mit einer höchstmöglichen Tragfähigkeit (bei maximalem Tiefgang) von 55000 dwt oder mehr konstruiert |
8487 10 | Schiffsschrauben und Schraubenflügel dafür |
ex 8515 | Löt- und Schweißmaschinen, -apparate und -geräte (auch wenn sie zum Schneiden verwendbar sind), elektrisch (auch mit elektrisch beheiztem Gas) oder mit Laser-, Licht- oder anderem Photonenstrahl, mit Ultraschall, Elektronenstrahl, magnetischen Impulsen oder Plasmastrahl arbeitend; elektrische Maschinen, Apparate und Geräte zum Spritzen schmelzflüssiger Metalle oder Cermets |
ex 9014 10 00 | Kompasse, einschließlich Navigationskompasse, ausschließlich für die Seeverkehrsindustrie |
ex 9014 80 00 | Andere Navigationsinstrumente, -apparate und -geräte, ausschließlich für die Seeverkehrsindustrie |
ex 9014 90 00 | Teile und Zubehör für die Unterpositionen 9014 10 00 und 9014 80 00, ausschließlich für die Seeverkehrsindustrie |
ex 9015 | Instrumente, Apparate und Geräte für die Geodäsie, Topografie, Fotogrammmetrie, Hydrografie, Ozeanografie, Hydrologie, Meteorologie oder Geophysik, ausgenommen Kompasse; Entfernungsmesser, ausschließlich für die Seeverkehrsindustrie". |
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.