ANHANG VO (EU) 2012/131

Kategorie: zootechnische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Sonstige zootechnische Zusatzstoffe (Verbesserung der Leistungsparameter)
Kennnummer des Zusatzstoffs Name des Zulassungsinhabers Zusatzstoff Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethode Tierart oder -kategorie Höchstalter Mindestgehalt Höchstgehalt Sonstige Bestimmungen Geltungsdauer der Zulassung
mg Zusatzstoff/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %
4d6 Delacon Biotechnik GmbH Zubereitung aus Kümmelöl, Zitronenöl und bestimmten getrockneten Kräutern und Gewürzen

    Zusammensetzung des Zusatzstoffs:

    Zubereitung aus ätherischem Öl > 1,5 % (Kümmelöl ≥ 0,75 % und Zitronenöl ≥ 0,75 %)

    —

    Getrocknete Gewürze und Kräuter: 50 %

    —

    Trägerstoffe: q. s. 100 %

    Charakterisierung der Wirkstoffe und sonstigen Inhaltsstoffe:

    —

    Kümmelöl: d-Carvon 3,5-6,0 mg/g, gemäß dem Europäischen Arzneibuch(1);

    —

    Zitronenöl: Limonen 2,3-9,0 mg/g, gemäß dem Europäischen Arzneibuch.

    Getrocknete Gewürze und Kräuter:

    Nelkenpulver 1,5 %, Zimtpulver 10 %, Muskatnusspulver 1,5 %, Zwiebelpulver 5 %, Paprikapulver 2 %, Orangenschalenpulver 5 %, Pfefferminzpulver 12,5 % und Kamillepulver 12,5 %.

    Bei den in der Zubereitung verwendeten getrockneten Kräutern und Gewürzen sind die Höchstgehalte gemäß Anhang III Teil B der Verordnung (EG) Nr. 1334/2008 einzuhalten.

    Für das in der Zubereitung verwendete Kümmelöl und Zitronenöl gelten die Produktcharakterisierungen des Europäischen Arzneibuchs.

    Analysemethode (2):

    Bestimmung von Carvon: Gas-Chromatographie/Massenspektrometrie (GC/MS) mit „single ion monitoring” (SIM).

Ferkel (abgesetzt) — 250 400
1.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischung sind die Lagertemperatur, die Haltbarkeit und die Pelletierstabilität anzugeben.
2.
Zur Verwendung bei abgesetzten Ferkeln bis ca. 35 kg.
3.
Sicherheitshinweis: Bei der Handhabung sind Atemschutz und Handschuhe zu tragen.
4.
Der Zusatzstoff ist dem Alleinfuttermittel als Vormischung beizufügen.
7. März 2022

Fußnote(n):

(1)

Europäisches Arzneibuch des Europarates.

(2)

Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors unter http://irmm.jrc.ec.europa.eu/EURLs/EURL_feed_additives/Pages/index.aspx

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