Schlussformel (nicht amtlich) VO (EU) 2012/151

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 21. Februar 2012

Für die Kommission, im Namen des Präsidenten,

Leiter des Dienstes für außenpolitische Instrumente

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