Schlussformel (nicht amtlich) VO (EU) 2012/154
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt gemäß den Verträgen unmittelbar in den Mitgliedstaaten.
Geschehen zu Straßburg am 15. Februar 2012.
Im Namen des Europäischen Parlaments
Der Präsident
M. Schulz
Im Namen des Rates
Der Präsident
N. Wammen
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