Schlussformel (nicht amtlich) VO (EU) 2012/154

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt gemäß den Verträgen unmittelbar in den Mitgliedstaaten.

Geschehen zu Straßburg am 15. Februar 2012.

Im Namen des Europäischen Parlaments

Der Präsident

M. Schulz

Im Namen des Rates

Der Präsident

N. Wammen

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