Präambel VO (EU) 2012/168

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 215,

gestützt auf den Beschluss 2011/782/GASP des Rates vom 1. Dezember 2011 über restriktive Maßnahmen gegen Syrien(1),

auf gemeinsamen Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und der Europäischen Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)
Am 18. Januar 2012 erließ der Rat die Verordnung (EU) Nr. 36/2012(2).
(2)
Angesichts der fortwährenden gewaltsamen Repressionen und Menschenrechtsverletzungen durch die syrische Regierung sind im Beschluss 2012/122/GASP des Rates(3) zur Änderung des Beschlusses 2011/782/GASP zusätzliche Maßnahmen vorgesehen, nämlich ein Verbot des Verkaufs, des Erwerbs, der Beförderung oder der Vermittlung von Gold, Edelmetallen und Diamanten, restriktive Maßnahmen gegen die syrische Zentralbank sowie Änderungen der Liste der von den Maßnahmen betroffenen Personen und Organisationen.
(3)
Diese Maßnahmen fallen in den Geltungsbereich des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, und daher bedarf es — insbesondere um ihre einheitliche Anwendung durch die Wirtschaftsbeteiligten in allen Mitgliedstaaten zu gewährleisten — für ihre einheitliche Umsetzung Rechtsvorschriften auf Ebene der Union.
(4)
Die Verordnung (EU) Nr. 36/2012 sollte daher entsprechend geändert werden.
(5)
Damit die Wirksamkeit der in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen gewährleistet ist, muss diese Verordnung sofort in Kraft treten —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Fußnote(n):

(1)

ABl. L 319 vom 2.12.2011, S. 56.

(2)

ABl. L 16 vom 19.1.2012, S. 1.

(3)

Siehe Seite 14 dieses Amtsblatts.

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