Artikel 1 VO (EU) 2012/200

Unionsziel

1. Das Unionsziel nach Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 2160/2003 zur Senkung der Prävalenz von Salmonella enteritidis und Salmonella typhimurium bei Masthähnchen ( „Unionsziel” ) besteht darin, den jährlichen Höchstprozentsatz von weiterhin positiv auf Salmonella enteritidis und Salmonella typhimurium getesteten Masthähnchenherden auf 1 % oder weniger zu verringern.

Was monophasische Salmonella typhimurium betrifft, so sind auch Serotypen mit der Antigenformel 1,4,[5],12:i:- in das Unionsziel einzubeziehen.

2. Das Untersuchungsverfahren zur Feststellung der Fortschritte im Hinblick auf das Unionsziel ( „Untersuchungsverfahren” ) ist im Anhang beschrieben.

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