Artikel 1 VO (EU) 2012/206

Gegenstand und Anwendungsbereich

(1) Durch diese Verordnung werden Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung ( „Ökodesign” ) von netzbetriebenen Raumklimageräten mit einer Nennleistung ≤ 12 kW für das Kühlen oder, falls das Produkt keine Kühlfunktion aufweist, für das Heizen sowie von Komfortventilatoren mit einer elektrischen Ventilatorleistungsaufnahme ≤ 125 W im Hinblick auf das Inverkehrbringen festgelegt.

(2) Diese Verordnung gilt nicht für

a)
Geräte, die nichtelektrische Energiequellen verwenden;
b)
Raumklimageräte, bei denen auf der Verflüssiger- und/oder der Verdampferseite keine Luft als Wärmeträger verwendet wird.

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