ANHANG I VO (EU) 2012/206

Ökodesign-Anforderungen

1
FÜR DIE ZWECKE DER ANHÄNGE GELTENDE BEGRIFFSBESTIMMUNGEN

1.
„Umschaltbares Raumklimagerät” bezeichnet ein zum Kühlen und Heizen dienendes Raumklimagerät;
2.
„Norm-Nennbedingungen” bezeichnet die Kombination von Raumluft- (Tin) und Außenlufttemperaturen (Tj), die die Betriebsbedingungen für die Ermittlung des Schallleistungspegels, der Nennleistung, des nominalen Luftvolumenstroms, der Nenn-Leistungszahl im Kühlbetrieb (EERrated) und/oder der Nenn-Leistungszahl im Heizbetrieb (COPrated) gemäß Anhang II Tabelle 2 festlegen;
3.
„Raumlufttemperatur” (Tin) bezeichnet die Trockentemperatur der Raumluft (°C) (mit Angabe der relativen Luftfeuchtigkeit durch die entsprechende Feuchttemperatur);
4.
„Außenlufttemperatur” (Tj) bezeichnet die Trockentemperatur der Außenluft (°C) (mit Angabe der relativen Luftfeuchtigkeit durch die entsprechende Feuchttemperatur)
5.
„Nenn-Leistungszahl im Kühlbetrieb” (EERrated) bezeichnet das angegebene Leistungsvermögen im Kühlbetrieb (kW) geteilt durch die Nenn-Leistungsaufnahme im Kühlbetrieb (kW) eines Geräts im Kühlbetrieb unter Norm-Nennbedingungen;
6.
„Nenn-Leistungszahl im Heizbetrieb” (COPrated) bezeichnet das angegebene Leistungsvermögen im Heizbetrieb (kW) geteilt durch die Nenn-Leistungsaufnahme im Heizbetrieb (kW) eines Geräts im Heizbetrieb unter Norm-Nennbedingungen;
7.
„Treibhauspotenzial” (GWP) bezeichnet das Maß, in dem 1 kg des Kältemittels im Dampfverdichtungszyklus schätzungsweise zur Erderwärmung beiträgt, ausgedrückt in kg CO2-Äquivalenten über einen Zeitraum von 100 Jahren;

Die GWP-Werte sind Anhang 1 der Verordnung (EG) Nr. 842/2006 zu entnehmen;

für fluorierte Kältemittel gelten die im dritten Bewertungsbericht (TAR) des Zwischenstaatlichen Ausschusses für Klimaänderungen(1) veröffentlichten GWP-Werte (GWP-Werte des IPCC von 2001 bezogen auf 100 Jahre);

für nicht fluorierte Kältemittel gelten die im ersten Bewertungsbericht des IPCC(2) veröffentlichten GWP-Werte bezogen auf 100 Jahre;

die GWP-Werte für Kältemittelmischungen werden anhand der Formel in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 842/2006 berechnet;

für oben nicht aufgeführte Kältemittel ist der im Rahmen des UNEP veröffentlichte IPCC-Bericht 2010 über Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen vom Februar 2011 oder neueren Datums maßgeblich;

8.
„Aus-Zustand” bezeichnet einen Zustand, in dem das Raumklimagerät oder der Komfortventilator mit dem Netz verbunden ist, aber keine Funktion bereitstellt. Ebenfalls als Aus-Zustand gelten Zustände, bei denen nur eine Anzeige des Aus-Zustands erfolgt, sowie Zustände, in denen nur Funktionen bereitgestellt werden, die die elektromagnetische Verträglichkeit gemäß der Richtlinie 2004/108/EG des Europäischen Parlaments und des Rates(3) sicherstellen sollen.
9.
„Bereitschaftszustand” bezeichnet einen Zustand, in dem das Gerät (Raumklimagerät oder Komfortventilator) mit dem Netz verbunden ist, auf die Energiezufuhr aus dem Netz angewiesen ist, um bestimmungsgemäß zu funktionieren, und nur folgende Funktionen gegebenenfalls zeitlich unbegrenzt bereitstellt: die Reaktivierungsfunktion oder die Reaktivierungsfunktion zusammen mit lediglich einer Anzeige, dass die Reaktivierungsfunktion aktiv ist, und/oder einer Informations- oder Statusanzeige;
10.
„Reaktivierungsfunktion” bezeichnet eine Funktion zur Aktivierung anderer Betriebszustände, einschließlich des Aktiv-Modus mittels eines Fernschalters, der eine Fernbedienung, einen internen Sensor oder einen Zeitschalter zur Umschaltung in einen Betriebszustand mit zusätzlichen Funktionen einschließlich der Hauptfunktion umfasst;
11.
„Information oder Statusanzeige” bezeichnet eine kontinuierliche Funktion, die Informationen liefert oder den Status des Geräts auf einer Anzeige angibt, einschließlich Zeitanzeige;
12.
„Schallleistungspegel” bezeichnet den A-bewerteten Schallleistungspegel (dB(A)) in Innenräumen und/oder im Freien, der bei Norm-Nennbedingungen für das Kühlen (oder, falls das Produkt keine Kühlfunktion aufweist, für das Heizen) gemessen wird;
13.
„Bezugs-Auslegungsbedingungen” bezeichnet die Kombination der Anforderungen bezüglich der Bezugs-Auslegungstemperatur, der maximalen Bivalenztemperatur und des maximalen Grenzwerts der Betriebstemperatur wie in Anhang II Tabelle 3 angegeben;
14.
„Bezugs-Auslegungstemperatur” bezeichnet die Außenlufttemperatur (°C) für den Kühlbetrieb (Tdesignc) oder den Heizbetrieb (Tdesignh) gemäß Anhang II Tabelle 3, bei der das Teillastverhältnis 1 beträgt, und die je nach angegebener Kühl- oder Heizperiode variiert;
15.
„Teillastverhältnis” (pl(Tj)) bezeichnet die Außenlufttemperatur abzüglich 16 °C, geteilt durch die Bezugs-Auslegungstemperatur abzüglich 16 °C, für den Kühl- oder Heizbetrieb;
16.
„Periode” bezeichnet eine der vier Betriebsbedingungen (für vier Perioden: eine Kühlperiode und drei Heizperioden: mittel/kälter/wärmer), die für jede Klasse die Kombination von Außenlufttemperaturen und der Anzahl der Stunden angibt, über die diese Temperaturen in der jeweiligen Periode, für die das Gerät für gebrauchstauglich erklärt wurde, vorliegen;
17.
„Klasse” (mit Index j) bezeichnet eine Kombination von Außenlufttemperatur (Tj) und Klassen-Stunden (hj) gemäß Anhang II Tabelle 1;
18.
„Klassen-Stunden” bezeichnet die Anzahl der Stunden je Periode (hj), über die die Αußenlufttemperatur in der jeweiligen Klasse gemäß Anhang II Tabelle 1 vorliegt;
19.
„Arbeitszahl im Kühlbetrieb” (SEER) bezeichnet den für die gesamte Kühlperiode repräsentativen Gesamtenergiewirkungsgrad des Geräts und ergibt sich aus dem Bezugs-Jahreskühlenergiebedarf geteilt durch den Jahresstromverbrauch für die Kühlung;
20.
„Bezugs-Jahreskühlenergiebedarf” (QC) bezeichnet den für die Berechnung der SEER zu verwendenden Kühlenergiebedarf (kWh/a) und ergibt sich aus der Auslegungslast im Kühlbetrieb (Pdesignc) multipliziert mit der Anzahl der äquivalenten Kühlstunden im Aktiv-Modus (HCE);
21.
„äquivalente Kühlstunden im Aktiv-Modus” (HCE) bezeichnet die angenommenen jährlichen Stunden (h/a), über die das Gerät zur Deckung des Bezugs-Jahreskühlenergiebedarfs gemäß Anhang II Tabelle 4 die Auslegungslast im Kühlbetrieb (Pdesignc) erbringen muss;
22.
„Jahresstromverbrauch für die Kühlung” (QCE) bezeichnet den Stromverbrauch (kWh/a) zur Deckung des Bezugs-Jahreskühlenergiebedarfs und ergibt sich aus dem Bezugs-Jahreskühlenergiebedarf geteilt durch die Arbeitszahl im aktiven Kühlbetrieb (SEERon) und den Stromverbrauch des Geräts im Betriebszustand „Temperaturregler Aus” , im Bereitschaftszustand sowie im Aus-Zustand und im Betriebszustand mit Kurbelwannenheizung während der Kühlperiode;
23.
„Arbeitszahl im aktiven Kühlbetrieb” (SEERon) bezeichnet die durchschnittliche Leistungszahl des Geräts im aktiven Kühlbetrieb, die sich aus dem Teillastverhältnis und der klassenspezifischen Leistungszahl (EERbin(Tj)) ergibt, gewichtet mit den Klassenstunden, in denen die Bedingung der jeweiligen Klasse vorliegt;
24.
„Teillast” bezeichnet die Kühllast (Pc(Tj)) oder die Heizlast (Ph(Tj)) (kW) bei einer bestimmten Außenlufttemperatur Tj und ergibt sich aus der Auslegungslast multipliziert mit dem Teillastverhältnis;
25.
„klassenspezifische Leistungszahl im Kühlbetrieb” (EERbin(Tj)) bezeichnet die in einer Periode für jede Klasse j spezifische Leistungszahl bei einer Außenlufttemperatur Tj, abgeleitet aus der Teillast, dem angegebenen Leistungsvermögen und der angegebenen Leistungszahl im Kühlbetrieb (EERd(Tj)) für spezifische Klassen (j), wobei die Werte für andere Klassen inter-/extrapoliert und gegebenenfalls durch einen Minderungsfaktor korrigiert werden;
26.
„Arbeitszahl im Heizbetrieb” (SCOP) bezeichnet die für die gesamte angegebene Heizperiode (der SCOP-Wert ist einer angegebenen Heizperiode zugeordnet) repräsentative Gesamtleistungszahl des Geräts und ergibt sich aus dem Bezugs-Jahresheizenergiebedarf geteilt durch den Jahresstromverbrauch im Heizbetrieb;
27.
„Bezugs-Jahresheizenergiebedarf” (QH) bezeichnet den für die Berechnung der SCOP zu verwendenden Heizenergiebedarf (kWh/a) in einer angegebenen Heizperiode und ergibt sich aus dem Volllastwert im Heizbetrieb (Pdesignh) multipliziert mit der Anzahl der äquivalenten Heizstunden im Aktiv-Modus (HHE) in der Heizperiode;
28.
„äquivalente Heizstunden im Aktiv-Modus” (HHE) sind die angenommenen jährlichen Stunden (h/a), über die das Gerät zur Deckung des Bezugs-Jahresheizenergiebedarfs gemäß Anhang II Tabelle 4 die Auslegungslast im Heizbetrieb (Pdesignh) erbringen muss;
29.
„Jahresstromverbrauch für die Heizung” (QHE) ist der Stromverbrauch (kWh/a) zur Deckung des angegebenen Bezugs-Jahresheizenergiebedarfs in einer bestimmten Heizperiode; die Berechnung erfolgt durch Teilung des Bezugs-Jahresheizenergiebedarfs durch die Summe aus Arbeitszahl im aktiven Heizbetrieb (SCOPon) und Stromverbrauch des Geräts im Betriebszustand „Temperaturregler Aus” , im Bereitschaftszustand sowie im Aus-Zustand und im Betriebszustand mit Kurbelwannenheizung während der Heizperiode;
30.
„Arbeitszahl im aktiven Heizbetrieb” (SCOPon) bezeichnet die durchschnittliche Leistungszahl des Geräts im aktiven Heizbetrieb für die angegebene Heizperiode, die sich aus der Teillast, der elektrischen Ersatzheizleistung (falls erforderlich) und klassenspezifischen Leistungszahlen (COPbin(Tj)) ergibt, gewichtet mit den Klassenstunden, in denen die Bedingung der jeweiligen Klasse vorliegt;
31.
„elektrische Ersatzheizleistung” (elbu(Tj)) bezeichnet die Heizleistung (kW) eines tatsächlichen oder angenommenen elektrischen Ersatzheizgeräts mit Leistungszahl COP 1, die der angegebenen Heizleistung (Pdh(Tj)) hinzugefügt wird, um bei einer bestimmten Außenlufttemperatur (Tj) die Teillast für die Heizung (Ph(Tj)) zu erbringen, wenn Pdh(Tj) kleiner ist als Ph(Tj);
32.
„klassenspezifische Leistungszahl im Heizbetrieb” (COPbin(Tj)) bezeichnet die in einer Periode für jede Klasse j spezifische Leistungszahl bei einer Außenlufttemperatur Tj, abgeleitet aus der Teillast, dem angegebenen Leistungsvermögen und der angegebenen Leistungszahl im Heizbetrieb (COPd(Tj)) für spezifische Klassen (j), wobei die Werte für andere Klassen inter-/extrapoliert und gegebenenfalls durch einen Minderungsfaktor korrigiert werden;
33.
„angegebenes Leistungsvermögen” (kW) bezeichnet das bei einer Außenlufttemperatur Tj und Raumlufttemperatur Tin gegebene Leistungsvermögen des Dampfverdichtungszyklus des Geräts für Kühlung (Pdc(Tj)) oder Heizung (Pdh(Tj)), wie vom Hersteller angegeben;
34.
„Serviceverhältnis” (SV) ((m3/min)/W) bezeichnet für Komfortventilatoren den Quotienten aus dem maximalen Volumenstrom (m3/min) und der Ventilatorleistungsaufnahme (W);
35.
„Leistungssteuerung” bezeichnet die Fähigkeit des Geräts, sein Leistungsvermögen durch Änderung des Volumenstroms zu ändern. Geräte werden als „fest eingestellt” bezeichnet, wenn das Gerät den Volumenstrom nicht ändern kann, als „abgestuft” , wenn der Volumenstrom in höchstens zwei Schritten geändert oder variiert wird, oder als „variabel” , wenn der Volumenstrom in drei oder mehr Schritten geändert oder variiert wird;
36.
„Funktion” bezeichnet die Angabe, ob das Gerät zum Kühlen oder Heizen von Raumluft oder zu beidem in der Lage ist;
37.
„Auslegungslast” bezeichnet die angegebene Kühllast (Pdesignc) und/oder die angegebene Heizlast (Pdesignh) (kW) bei der Bezugs-Auslegungstemperatur, wobei

im Kühlbetrieb Pdesignc gleich der angegebenen Kühlleistung bei Tj = Tdesignc ist;

im Heizbetrieb Pdesignh gleich der Teillast bei Tj = Tdesignh ist;

38.
„angegebene Leistungszahl im Kühlbetrieb” (EERd(Tj)) bezeichnet die Leistungszahl im Kühlbetrieb für eine begrenzte Anzahl spezifizierter Klassen (j) bei Außenlufttemperatur (Tj), wie vom Hersteller angegeben;
39.
„angegebene Leistungszahl im Heizbetrieb” (COPd(Tj)) bezeichnet die Leistungszahl im Heizbetrieb für eine begrenzte Anzahl spezifizierter Klassen (j) bei Außenlufttemperatur (Tj), wie vom Hersteller angegeben;
40.
„Bivalenztemperatur” (Tbiv) bezeichnet die vom Hersteller angegebene Außenlufttemperatur (Tj) (°C) für die Heizung, bei der das angegebene Leistungsvermögen der Teillast entspricht und bei deren Unterschreiten das angegebene Leistungsvermögen mit elektrischer Ersatzheizleistung erhöht werden muss, um die Teillast für die Heizung zu erbringen;
41.
„Grenzwert der Betriebstemperatur” (Tol) bezeichnet den niedrigsten Wert der Außenlufttemperatur (°C), bei dem das Raumklimagerät noch Heizleistung liefert, wie vom Hersteller angegeben. Unterhalb dieser Temperatur beträgt das angegebene Leistungsvermögen null;
42.
„Leistung bei zyklischem Intervallbetrieb” (kW) bezeichnet den (zeitlich gewichteten) Durchschnitt des angegebenen Leistungsvermögens im zyklischen Prüfintervall für das Kühlen (Pcycc) oder Heizen (Pcych);
43.
„Leistungszahl bei zyklischem Intervall-Kühlbetrieb” (EERcyc) bezeichnet die durchschnittliche Leistungszahl im zyklischen Prüfintervall (Ein- und Ausschalten des Verdichters), berechnet als über das Intervall integrierte Kühlleistung (kWh) geteilt durch die über dasselbe Intervall integrierte elektrische Eingangsleistung (kWh);
44.
„Leistungszahl bei zyklischem Intervall-Heizbetrieb” (COPcyc) bezeichnet die durchschnittliche Leistungszahl im zyklischen Prüfintervall (Ein- und Ausschalten des Verdichters), berechnet als über das Intervall integrierte Heizleistung (kWh) geteilt durch die über dasselbe Intervall integrierte elektrische Eingangsleistung (kWh);
45.
„Minderungsfaktor” bezeichnet das Maß für den Effizienzverlust aufgrund des zyklischen Betriebs (Ein-/Ausschalten des Verdichters im Aktiv-Modus), der für den Kühlbetrieb (Cdc) bzw. Heizbetrieb (Cdh) ermittelt oder standardmäßig mit dem Wert 0,25 festgelegt wird;
46.
„Aktiv-Modus” bezeichnet den Betriebszustand während der Stunden unter Kühl- oder Heizlast des Gebäudes, wobei die Kühl- oder Heizfunktion des Geräts eingeschaltet ist. In diesem Zustand schaltet das Gerät unter Umständen ein und aus, um die erforderliche Raumtemperatur zu erreichen;
47.
Betriebszustand „Temperaturregler Aus” bezeichnet den Betriebszustand während der Stunden ohne Kühl- oder Heizlast, wobei die Kühl- oder Heizfunktion des Geräts eingeschaltet ist, das Gerät aber wegen fehlender Kühl- oder Heizlast nicht in Betrieb ist. Dieser Zustand hängt somit von den Außenlufttemperaturen und nicht von den Lastbedingungen im Innenraum ab. Ein-/Ausschalten im Aktiv-Modus gilt nicht als Betriebszustand „Temperaturregler Aus” ;
48.
„Betriebszustand mit Kurbelwannenheizung” bezeichnet einen Zustand, in dem im Gerät eine Heizvorrichtung aktiviert ist, die einen Übergang des Kältemittels in den Verdichter verhindert, so dass die Kältemittelkonzentration im Öl beim Anlauf des Verdichters begrenzt ist;
49.
Leistungsaufnahme im Betriebszustand „Temperaturregler Aus” (PTO) bezeichnet die Leistungsaufnahme des Geräts (kW) im Betriebszustand „Temperaturregler Aus” ;
50.
„Leistungsaufnahme im Bereitschaftszustand” (PSB) bezeichnet die Leistungsaufnahme des Geräts (kW) im Bereitschaftszustand;
51.
„Leistungsaufnahme im Aus-Zustand” (POFF) bezeichnet die Leistungsaufnahme des Geräts (kW) im Aus-Zustand;
52.
„Leistungsaufnahme im Betriebszustand mit Kurbelwannenheizung” (PCK) bezeichnet die Leistungsaufnahme des Geräts (kW) im Betriebszustand mit Kurbelwannenheizung;
53.
Betriebsstunden im Betriebszustand „Temperaturregler Aus” (HTO) bezeichnet die von der angegebenen Periode und Funktion abhängigen jährlichen Stunden (h/a), in denen davon auszugehen ist, dass sich das Gerät im Betriebszustand „Temperaturregler Aus” befindet;
54.
„Betriebsstunden im Bereitschaftszustand” (HSB) bezeichnet die von der angegebenen Periode und Funktion abhängigen jährlichen Stunden (h/a), in denen davon auszugehen ist, dass sich das Gerät im Bereitschaftszustand befindet;
55.
„Betriebsstunden im Aus-Zustand” (HOFF) bezeichnet die von der angegebenen Periode und Funktion abhängigen jährlichen Stunden (h/a), in denen davon auszugehen ist, dass sich das Gerät im Aus-Zustand befindet;
56.
„Stunden im Betriebszustand mit Kurbelwannenheizung” (HCK) bezeichnet die von der angegebenen Periode und Funktion abhängigen jährlichen Stunden (h/a), in denen davon auszugehen ist, dass sich das Gerät im Betriebszustand mit Kurbelwannenheizung befindet;
57.
„nomineller Volumenstrom” bezeichnet den am Luftauslass der Innenraum- und/oder Außeneinheiten (falls anwendbar) von Raumklimageräten gemessene Volumenstrom (m3/h) bei Norm-Nennbedingungen für den Kühlbetrieb (oder Heizbetrieb, falls das Produkt keine Kühlfunktion aufweist);
58.
„Nenn-Eingangsleistung für den Kühlbetrieb” (PEER) bezeichnet die elektrische Eingangsleistung (kW) eines Geräts im Kühlbetrieb bei Norm-Nennbedingungen;
59.
„Nenn-Eingangsleistung für den Heizbetrieb” (PCOP) bezeichnet die elektrische Eingangsleistung (kW) eines Geräts im Heizbetrieb bei Norm-Nennbedingungen;
60.
„Stromverbrauch von Einkanal- und Zweikanalgeräten” (QSD bzw. QDD) bezeichnet den Stromverbrauch von Einkanal- und Zweikanal-Raumklimageräten im Kühl- und/oder Heizbetrieb (je nach Funktionsumfang) (Einkanalgeräte in kWh/h, Zweikanalgeräte in kWh/a);
61.
„Leistungsverhältnis” ist das Verhältnis der angegebenen Gesamtkühl- oder -heizleistung aller betriebenen Inneneinheiten zur angegebenen Kühl- oder Heizleistung der Außeneinheit unter Norm-Nennbedingungen.
62.
„maximaler Volumenstrom” (F) bezeichnet den Volumenstrom des Komfortventilators bei maximaler Einstellung (m3/min), gemessen am Ventilatorauslass bei ausgeschaltetem Schwingmechanismus (falls anwendbar);
63.
„Schwingmechanismus” bezeichnet die Einrichtung des Komfortventilators zur automatischen Veränderung der Richtung des Luftstroms beim Ventilatorbetrieb;
64.
„Ventilator-Schallleistungspegel” bezeichnet den A-bewerteten Schallleistungspegel des Komfortventilators bei maximalem Volumenstrom, gemessen an der Auslassseite;
65.
„Ventilator-Betriebsstunden im Aktiv-Modus” (HCE) bezeichnet die Zahl der Stunden (h/a), die gemäß Anhang II Tabelle 4 als Stunden zugrunde gelegt werden, in denen der Komfortventilator annahmegemäß den maximalen Volumenstrom bereitstellt.

2.
ANFORDERUNGEN AN DIE MINDESTENERGIEEFFIZIENZ, DIE MAXIMALE LEISTUNGSAUFNAHME IM AUS-ZUSTAND UND BEREITSCHAFTSZUSTAND UND DEN MAXIMALEN SCHALLLEISTUNGSPEGEL

a)
Ab 1. Januar 2013 müssen Einkanal- und Zweikanal-Raumklimageräte den in den nachstehenden Tabellen 1, 2 und 3 aufgeführten Anforderungen nach Berechnung gemäß Anhang II entsprechen. Einkanal- und Zweikanal-Raumklimageräte und Komfortventilatoren müssen den Anforderungen an den Bereitschafts- und Aus-Zustand gemäß der nachstehenden Tabelle 2 entsprechen. Die Anforderungen an die Mindestenergieeffizienz und den maximalen Schallleistungspegel beziehen sich auf die Norm-Nennbedingungen gemäß Anhang II Tabelle 2.

Tabelle 1

Anforderungen an die Mindestenergieeffizienz

Zweikanal-Raumklimageräte Einkanal-Raumklimageräte
EERrated COPrated EERrated COPrated
GWP des Kältemittels > 150 2,40 2,36 2,40 1,80
GWP des Kältemittels ≤ 150 2,16 2,12 2,16 1,62

Tabelle 2

Anforderungen an die maximale Leistungsaufnahme im Aus-Zustand und Bereitschaftszustand für Einkanal- und Zweikanal-Raumklimageräte und Komfortventilatoren

Aus-Zustand Die Leistungsaufnahme des Geräts im Aus-Zustand darf 1,00 W nicht überschreiten.
Bereitschaftszustand Die Leistungsaufnahme des Geräts in einem Zustand, in dem nur eine Reaktivierungsfunktion oder nur eine Reaktivierungsfunktion mit der Anzeige ihrer Aktivierung bereitgestellt wird, darf 1,00 W nicht überschreiten.
Die Leistungsaufnahme des Geräts in einem Zustand, in dem nur Information oder eine Statusanzeige oder eine Reaktivierungsfunktion in Verbindung mit Information oder einer Statusanzeige bereitgestellt wird, darf 2,00 W nicht überschreiten.
Verfügbarkeit des Bereitschafts- und/oder Aus-Zustands Das Gerät muss, soweit das mit seiner vorgesehenen Verwendung vereinbar ist, in den Aus-Zustand und/oder Bereitschaftszustand und/oder in einen anderen Zustand versetzt werden können, in dem die anwendbaren Grenzwerte für die Leistungsaufnahme im Aus-Zustand und/oder Bereitschaftszustand nicht überschritten werden, wenn es mit dem Netz verbunden ist.

Tabelle 3

Innenraum-Schallleistungspegel in dB(A) 65

b)
Ab 1. Januar 2013 müssen Raumklimageräte, außer Einkanal- und Zweikanal-Raumklimageräten, die in den nachstehenden Tabellen 4 und 5 angegebenen Anforderungen an die Mindestenergieeffizienz und den maximalen Schallleistungspegel nach Berechnung gemäß Anhang II erfüllen. Die Anforderungen an die Energieeffizienz berücksichtigen die Bezugs-Auslegungsbedingungen gemäß Anhang II Tabelle 3 gegebenenfalls unter Verwendung der „Heizperiode mittel” . Die Anforderungen an den Schallleistungspegel beziehen sich auf die Norm-Nennbedingungen gemäß Anhang II Tabelle 2.

Tabelle 4

Anforderungen an die Mindestenergieeffizienz

SEER

SCOP

(Heizperiode mittel)

GWP des Kältemittels > 150 3,60 3,40
GWP des Kältemittels ≤ 150 3,24 3,06

Tabelle 5

Anforderungen an den maximalen Schallleistungspegel

Nenn-Leistung ≤ 6 kW 6 kW < Nenn-Leistung ≤ 12 kW
Innenraum-Schallleistungspegel in dB(A) Außen-Schallleistungspegel in dB(A) Innenraum-Schallleistungspegel in dB(A) Außen-Schallleistungspegel in dB(A)
60 65 65 70

c)
Ab 1. Januar 2014 müssen Raumklimageräte den in der nachstehenden Tabelle aufgeführten Anforderungen nach Berechnung gemäß Anhang II entsprechen. Die Anforderungen an die Energieeffizienz von Raumklimageräten, ausgenommen Einkanal- und Zweikanal-Raumklimageräte, beziehen sich auf die Bezugs-Auslegungsbedingungen gemäß Anhang II Tabelle 3 gegebenenfalls unter Verwendung der „Heizperiode mittel” . Die Anforderungen an die Mindestenergieeffizienz von Einkanal- und Zweikanal-Raumklimageräten beziehen sich auf die Norm-Nennbedingungen gemäß Anhang II Tabelle 2.

Tabelle 6

Anforderungen an die Mindestenergieeffizienz

Raumklimageräte, außer Einkanal- und Zweikanal-Raumklimageräten Zweikanal-Raumklimageräte Einkanal-Raumklimageräte
SEER

SCOP

(Heizperiode mittel)

EERrated COPrated EERrated COPrated
GWP des Kältemittels > 150 bei < 6 kW 4,60 3,80 2,60 2,60 2,60 2,04
GWP des Kältemittels ≤ 150 bei < 6 kW 4,14 3,42 2,34 2,34 2,34 1,84
GWP des Kältemittels > 150 bei 6–12 kW 4,30 3,80 2,60 2,60 2,60 2,04
GWP des Kältemittels ≤ 150 bei 6–12 kW 3,87 3,42 2,34 2,34 2,34 1,84

d)
Ab 1. Januar 2014 müssen Einkanal- und Zweikanal-Raumklimageräte und Komfortventilatoren den in der nachstehenden Tabelle 7 aufgeführten Anforderungen nach Berechnung gemäß Anhang II entsprechen.

Tabelle 7

Anforderungen an die maximale Leistungsaufnahme im Aus-Zustand und Bereitschaftszustand

Aus-Zustand Die Leistungsaufnahme des Geräts im Aus-Zustand darf 0,50 W nicht überschreiten.
Bereitschaftszustand Die Leistungsaufnahme des Geräts in einem Zustand, in dem nur eine Reaktivierungsfunktion oder nur eine Reaktivierungsfunktion mit der Anzeige ihrer Aktivierung bereitgestellt wird, darf 0,50 W nicht überschreiten.
Der Stromverbrauch des Geräts in einem Zustand, in dem nur Information oder eine Statusanzeige oder eine Reaktivierungsfunktion in Verbindung mit Information oder einer Statusanzeige bereitgestellt wird, darf 1,00 W nicht überschreiten.
Verfügbarkeit des Bereitschafts- und/oder Aus-Zustands Das Gerät muss, soweit das mit seiner vorgesehenen Verwendung vereinbar ist, in den Aus-Zustand und/oder Bereitschaftszustand und/oder in einen anderen Zustand versetzt werden können, in dem die anwendbaren Grenzwerte für die Leistungsaufnahme im Aus-Zustand und/oder Bereitschaftszustand nicht überschritten werden, wenn es mit dem Netz verbunden ist.
Verbrauchsminimierung

Das Gerät muss mit einer Funktion zur Verbrauchsminimierung ausgestattet sein, die das Gerät nach der kürzesten mit seiner vorgesehenen Verwendung zu vereinbarenden Zeit automatisch in einen der folgenden Zustände versetzt, wenn seine Hauptfunktion nicht bereitgestellt wird oder keine anderen energiebetriebenen Produkte auf seine Funktionen angewiesen sind:

Bereitschaftszustand oder

Aus-Zustand oder

einen anderen Zustand, in dem der geltende Verbrauchsgrenzwert für den Aus-Zustand und/oder Bereitschaftszustand nicht überschritten wird, wenn das Gerät mit dem Netz verbunden ist. Die Verbrauchsminimierungsfunktion muss vor Auslieferung des Geräts aktiviert werden.

3.
ANFORDERUNGEN AN DIE PRODUKTINFORMATION

a)
Ab 1. Januar 2013 sind für Raumklimageräte und Komfortventilatoren die in den folgenden Punkten aufgeführten Angaben, die gemäß Anhang II zu berechnen sind, bereitzustellen

i)
in den technischen Unterlagen zu dem Produkt;
ii)
auf frei zugänglichen Internetseiten der Hersteller von Raumklimageräten und Komfortventilatoren.

b)
Der Hersteller von Raumklimageräten und Komfortventilatoren hat Labors, die Prüfungen zur Marktüberwachung durchführen, auf Anfrage die notwendigen Informationen zur Einstellung des Geräts bereitzustellen, die für die Ermittlung der Werte für die angegebenen Leistungen, SEER/EER, SCOP/COP sowie Serviceverhältnisse angewendet werden, und Kontaktangaben zur Einholung solcher Informationen bereitzustellen.
c)
Informationsanforderungen für Raumklimageräte, außer Zweikanal- und Einkanal-Raumklimageräten.

Tabelle 1

Informationsanforderungen

(Die Zahl der Dezimalstellen in den Kästchen entspricht der geforderten Genauigkeit der Angabe.)

Informationen zur Angabe des Modells/der Modelle, auf das/die sich die Informationen beziehen: (4)
Funktion (Angabe, ob vorhanden) Falls Heizfunktion vorhanden: Angabe der Heizperiode, auf die sich die Informationen beziehen: Angegebene Werte sollten sich jeweils auf eine Heizperiode beziehen. Angaben sind mindestens für die Heizperiode „mittel” zu machen.
Kühlung J/N

mittel

(obligatorisch)

J/N
Heizung J/N

wärmer

(falls angegeben)

J/N

kälter

(falls angegeben)

J/N
Punkt Symbol Wert Einheit Punkt Symbol Wert Einheit
Auslegungsleistung Arbeitszahl
Kühlung Pdesignc x,x kW Kühlung SEER x,x
Heizung/mittel Pdesignh x,x kW Heizung/mittel SCOP/A x,x
Heizung/wärmer Pdesignh x,x kW Heizung/wärmer SCOP/W x,x
Heizung/kälter Pdesignh x,x kW Heizung/kälter SCOP/C x,x
Angegebene Leistung(*) im Kühlbetrieb bei Raumlufttemperatur 27(19) °C und Außenlufttemperatur Tj Angegebene Leistungszahl(*) bei Raumlufttemperatur 27(19) °C und Außenlufttemperatur Tj
Tj = 35 °C Pdc x,x kW Tj = 35 °C EERd x,x
Tj = 30 °C Pdc x,x kW Tj = 30 °C EERd x,x
Tj = 25 °C Pdc x,x kW Tj = 25 °C EERd x,x
Tj = 20 °C Pdc x,x kW Tj = 20 °C EERd x,x
Angegebene Leistung(*) im Heizbetrieb/Heizperiode „mittel” bei Raumlufttemperatur 20 °C und Außenlufttemperatur Tj Angegebene Leistungszahl(*)/Heizperiode „mittel” bei Raumlufttemperatur 20 °C und Außenlufttemperatur Tj
Tj = – 7 °C Pdh x,x kW Tj = – 7 °C COPd x,x
Tj = 2 °C Pdh x,x kW Tj = 2 °C COPd x,x
Tj = 7 °C Pdh x,x kW Tj = 7 °C COPd x,x
Tj = 12 °C Pdh x,x kW Tj = 12 °C COPd x,x
Tj = Bivalenztemperatur Pdh x,x kW Tj = Bivalenztemperatur COPd x,x
Tj = Betriebsgrenzwert Pdh x,x kW Tj = Betriebsgrenzwert COPd x,x
Angegebene Leistung(*) im Heizbetrieb/Heizperiode „wärmer” bei Raumlufttemperatur 20 °C und Außenlufttemperatur Tj Angegebene Leistungszahl(*)/Heizperiode „wärmer” bei Raumlufttemperatur 20 °C und Außenlufttemperatur Tj
Tj = 2 °C Pdh x,x kW Tj = 2 °C COPd x,x
Tj = 7 °C Pdh x,x kW Tj = 7 °C COPd x,x
Tj = 12 °C Pdh x,x kW Tj = 12 °C COPd x,x
Tj = Bivalenztemperatur Pdh x,x kW Tj = Bivalenztemperatur COPd x,x
Tj = Betriebsgrenzwert Pdh x,x kW Tj = Betriebsgrenzwert COPd x,x
Angegebene Leistung(*) im Heizbetrieb/Heizperiode „kälter” bei Raumlufttemperatur 20 °C und Außenlufttemperatur Tj Angegebene Leistungszahl(*)/Heizperiode „kälter” bei Raumlufttemperatur 20 °C und Außenlufttemperatur Tj
Tj = – 7 °C Pdh x,x kW Tj = – 7 °C COPd x,x
Tj = 2 °C Pdh x,x kW Tj = 2 °C COPd x,x
Tj = 7 °C Pdh x,x kW Tj = 7 °C COPd x,x
Tj = 12 °C Pdh x,x kW Tj = 12 °C COPd x,x
Tj = Bivalenztemperatur Pdh x,x kW Tj = Bivalenztemperatur COPd x,x
Tj = Betriebsgrenzwert Pdh x,x kW Tj = Betriebsgrenzwert COPd x,x
Tj = – 15 °C Pdh x,x kW Tj = – 15 °C COPd x,x
Bivalenztemperatur Betriebsgrenzwert-Temperatur
Heizung/mittel Tbiv x °C Heizung/mittel Tol x °C
Heizung/wärmer Tbiv x °C Heizung/wärmer Tol x °C
Heizung/kälter Tbiv x °C Heizung/kälter Tol x °C
Leistung bei zyklischem Intervallbetrieb Leistungszahl bei zyklischem Intervallbetrieb
im Kühlbetrieb Pcycc x,x kW im Kühlbetrieb EERcyc x,x
im Heizbetrieb Pcych x,x kW im Heizbetrieb COPcyc x,x
Minderungsfaktor im Kühlbetrieb(**) Cdc x,x Minderungsfaktor im Heizbetrieb(**) Cdh x,x
Elektrische Leistungsaufnahme in anderen Betriebszuständen als „Aktiv-Modus” Jahresstromverbrauch
Aus-Zustand POFF x,x kW Kühlung QCE x kWh/a
Bereitschaftszustand PSB x,x kW Heizung/mittel QHE x kWh/a
Temperaturregler aus PTO x,x kW Heizung/wärmer QHE x kWh/a
Betriebszustand mit Kurbelwannenheizung PCK x,x kW Heizung/kälter QHE x kWh/a
Leistungssteuerung (Angabe einer der drei Optionen) Sonstiges
fest eingestellt J/N Schallleistungspegel (innen/außen) LWA x,x/x,x dB(A)
abgestuft J/N Treibhauspotenzial GWP x kg CO2 Äq.
variabel J/N Nenn-Luftdurchsatz (innen/außen) x/x m3/h
Kontaktadresse für weitere Informationen Name und Anschrift des Herstellers oder seines Bevollmächtigten

Insoweit dies hinsichtlich der Gerätefunktionen von Belang ist, gibt der Hersteller die nach Tabelle 1 erforderlichen Informationen in den technischen Unterlagen des Produkts an. Für Geräte, bei denen unter Leistungssteuerung „abgestuft” angegeben ist, werden in jedem Kästchen der Rubrik „Angegebene Leistung” zwei Werte, der Höchst- und der Tiefstwert, als „Höchstwert/Tiefstwert” getrennt durch einen Schrägstrich ( „/” ) angegeben.

d)
Informationsanforderungen für Einkanal- und Zweikanal-Raumklimageräte

Einkanal-Raumklimageräte werden auf der Verpackung, in Produktunterlagen und jeglichem Werbematerial, gleich ob in elektronischer Form oder auf Papier, als „lokale Klimageräte” bezeichnet.

Die Hersteller geben die in der nachstehenden Tabelle aufgeführten Informationen an.

Tabelle 2

Informationsanforderungen

Informationen zur Angabe des Modells/der Modelle, auf das/die sich die Informationen beziehen:

(ggf. ausfüllen)

Bezeichnung Symbol Wert Einheit
Nenn-Leistung im Kühlbetrieb Prated im Kühlbetrieb (x,x) kW
Nenn-Leistung im Heizbetrieb Prated im Heizbetrieb (x,x) kW
Nenn-Leistungsaufnahme im Kühlbetrieb PEER (x,x) kW
Nenn-Leistungsaufnahme im Heizbetrieb PCOP (x,x) kW
Nenn-Leistungszahl im Kühlbetrieb EERd (x,x)
Nenn-Leistungszahl im Heizbetrieb COPd (x,x)
Leistungsaufnahme im Betriebszustand „Temperaturregler aus” PTO (x,x) W
Leistungsaufnahme im Bereitschaftszustand PSB (x,x) W

Stromverbrauch von Einkanal-/Zweikanal-Raumklimageräten

(getrennte Angabe für Kühlbetrieb und Heizbetrieb)

Zweikanal: QDD Zweikanal: (x) Zweikanal: kWh/a
Einkanal: QSD Einkanal: (x,x) Einkanal: kWh/h
Schallleistungspegel LWA (x) dB(A)
Treibhauspotenzial GWP (x) kg CO2 Äq.
Kontaktadresse für weitere Informationen Name und Anschrift des Herstellers oder seines Bevollmächtigten

e)
Informationsanforderungen für Komfortventilatoren

Die Hersteller geben die in der nachstehenden Tabelle aufgeführten Informationen an.

Tabelle 3

Informationsanforderungen

Informationen zur Angabe des Modells/der Modelle, auf das/die sich die Informationen beziehen:

(ggf. ausfüllen)

Bezeichnung Symbol Wert Einheit
Maximaler Volumenstrom F (x,x) m3/min
Ventilator-Leistungsaufnahme P (x,x) W
Serviceverhältnis SV (x,x) (m3/min)/W
Leistungsaufnahme im Bereitschaftszustand PSB (x,x) W
Ventilator-Schallleistungspegel LWA (x) dB(A)
Maximale Luftgeschwindigkeit c (x,x) m/s
Messnorm für die Ermittlung des Serviceverhältnisses (Angabe der verwendeten Messnorm)
Kontaktadresse für weitere Informationen Name und Anschrift des Herstellers oder seines Bevollmächtigten

Fußnote(n):

(1)

IPCC, Dritter Bewertungsbericht Klimaänderungen 2001. Ein Bericht des Zwischenstaatlichen Ausschusses für Klimaänderungen (IPCC): http://www.ipcc.ch/publications_and_data/publications_and_data_reports.shtml

(2)

Climate Change, The IPCC Scientific Assessment, J.T Houghton, G.J.Jenkins, J.J. Ephraums (Hrsg.), Cambridge University Press, Cambridge (UK) 1990.

(3)

ABl. L 390 vom 31.12.2004, S. 24.

(4)

Bei Multisplitgeräten sind die Daten für ein Leistungsverhältnis von 1 anzugeben.

(*)

Für Geräte mit abgestufter Leistung sind in jedem Kästchen des Abschnitts „Angegebene Leistung” und „Angegebene Leistungszahl” zwei Werte, getrennt durch einen Querstrich ( „/” ) anzugeben.

(**)

Wird der Standardwert Cd = 0,25 gewählt, sind zyklische Prüfungen (und deren Ergebnisse) nicht erforderlich. Andernfalls ist die Angabe des Werts für die zyklische Heizungs- oder Kühlungsprüfung erforderlich.

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