ANHANG VO (EU) 2012/211

Warenbezeichnung Einreihung (KN-Code) Begründung
(1) (2) (3)

Eine Ware mit folgender Zusammensetzung (GHT):

— Ethylalkohol
70
— Benzin (Ottokraftstoff) nach EN 228
30

Die Ware wird als Ausgangsstoff für die Herstellung von Kraftstoffen für Kraftfahrzeuge verwendet.

Sie wird als Massengut befördert.

22072000

Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, der Zusätzlichen Erläuterung 12 zu Kapitel 22 und nach dem Wortlaut der KN-Codes 2207 und 22072000.

Die Ware ist eine Mischung aus Ethylalkohol und Benzin (Ottokraftstoff). Der prozentuale Anteil von Benzin (Ottokraftstoff) in der Ware macht ihn für Trinkzwecke ungeeignet, beeinträchtigt aber nicht seine technische Verwendung (siehe auch HS-Erläuterungen zu Position 2207, vierter Absatz).

Die Ware ist daher in den KN-Code 22072000 als vergällter Ethylalkohol einzureihen.

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