Schlussformel (nicht amtlich) VO (EU) 2012/215

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 13. März 2012

Für die Kommission, im Namen des Präsidenten,

Leiter des Dienstes für außenpolitische Instrumente

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