Artikel 7 VO (EU) 2012/244

Inkrafttreten und Gültigkeit

(1) Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

(2) Sie gilt ab 9. Januar 2013 für von Behörden genutzte Gebäude und ab 9. Juli 2013 für andere Gebäude; hiervon ausgenommen ist Artikel 6 Absatz 1 dieser Verordnung, der im Einklang mit Artikel 5 Absatz 2 Unterabsatz 2 der Richtlinie 2010/31/EU über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden am 30. Juni 2012 in Kraft tritt.

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